@Holladihio und @Gutsd100S

In einer Pressemitteilung vom EuGH vom 26. April 2017 (link am Ende des Beitrags) wurde ein Urteil benannt, dass unter Juristen weitläufig als Wegweisend eingestuft wird. Es geht dabei erstmal um eine Box, die das Stremen illegaler Inhalte unterstützt.

Dabei fielen aber im Nebensatz auch geurteilt - und da wird es für Streamer interessant - dass es für den gewöhnlichen Internetnutzer leicht möglich sei, Filme als Illegal zu identifizieren, wenn sie denn beispielsweise gerade noch aktuell im Kino laufen. So viel traut man dem Konsumenten auf jeden Fall zu. Und daraus lässt sich auch folgern (aber dies ist zunächst meine persönliche Ansicht), dass auch übrige Inhalte von Seiten mit solchen Angeboten einer näheren Betrachtung bedürfen.

Die Frage, ob es eine Grauzone darstellt, ob man sich Strafbar macht oder nicht, die stellt sich dem Urteil ganz klar n i c h t mehr.

Nichtsdestotrotz wird es nach wie vor schwierig sein, einen Streamer direkt zu fassen zu bekommen. Viele Hoster beteuern, keine Daten von Nutzern zu speichern, oder diese nur sehr kurzfristig vorzuhalten (mit Ausnahme registrierter User). Mit mehr Abmahnungen wird derzeit noch nicht gerechnet.

Und nicht zuletzt wird zu Anonymisierungsdiensten geraten, wenn man seine Daten schützen möchte. Die chancen ertappt zu werden bestehen dennoch.Es wird sicher weiter ein Wettlauf zwischen Technik und Justiz bleiben. Links:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-04/cp170040de.pdf

https://irights.info/artikel/europaeischer-gerichtshof-streaming-nutzung-kann-urheberrechte-verletzen/28446

...zur Antwort