![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kommt auf das Gesetz des jeweiligen Landes an! In Österreich gilt man erst als Zechpreller wenn man nicht zahlen will! Ansonsten darf man bei Zahlungswilligkeit die Daten von einem Ausweis (Ausweispflicht) notieren, bei Nichteinhaltung der Vereinbarung mit dem besagten Gast Anzeige bei Polizei. Durch die Erfahrung mit einem Gast der kein Geld hatte (teilentmündigt), aber zahlungswillig war, Datenaufnahme durch Executive und dann nach langem warten ( 9 Monate) folgte die Bezahlung durch Anwalt, (Sachverwalter). MAC