Wir hatten auf einmal feuchte Flecken an der Wand und jetzt wurde festgestellt, dass es an einem alten Rohr unter der Duschwanne liegt, dass zur Wand führt und undicht wurde.

Unsere Hausverwaltung hat diesen Schaden nun an die Gebäudeversicherung der WEG gemeldet und sie sagten mir, dass wir selbst für die Reparatur des Rohrs zuständig sind, da dies Sondereigentum ist. Sollten Schäden bei der darunterliegenden Wohnung entstehen, müsste dies meine Haftpflichtversicherung zahlen.

Ist diese Ausage richtig und soll ich den Schaden jetzt noch vorsichtshalber meiner Hausrat- und Haftpflichtversicherung melden oder haben die damit nichts zu tun?

Was mir auch noch nicht klar ist ist, dass ich zum Jahresbeginn die Versicherung gewechselt habe und wer jetzt dafür zuständig ist, da das Rohr anscheinend schon letztes Jahr undicht geworden ist, jetzt aber erst die Feuchtigkeit sichtbar wurde.

Welche Versicherung ist nun dafür zuständig, die vom letzten Jahr oder die Neue ab 1.1.2022?