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Genau genommen kann das nicht verboten sein, man könnte argumentieren du würdest nur mit den Klassenarbeiten lernen um dich in die Thematik der Klassenarbeit des Themas ein-denken um dich so vorbereiten zu können. Woher sollst du denn wissen was Teil dieser Klassenarbeit ist. Zu dem gilt: Wo kein Kläger da kein Richter - soll heißen, wenn du es ihr nicht direkt erzählst, woher soll sie das denn wissen. - Daher würde ich sagen: Lehrerin ist selber schuld und wird halt für die Faulheit bestraft
LG