ich habe eine kurze Frage bezüglich der Kaufmannseigenschaften:
Wir hatten im Unterricht eine Aufgabe, wo wir anhand von Fällen entscheiden sollte, welche Kaufmannseigenschaft vorliegt.
Bei der Firma Poppe e.K., ohne Mitarbeiter und Jahresumsatz 20.000 €, hatten meine Lehrerin gesagt, dass es sich hierbei um einen Istkaufmann handelt.
Aber ist es nicht eher richtig, dass es sich dabei um einen Kannkaufmann handelt, der sich dafür entschieden hat, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen? Dadurch wird man ja nicht automatisch zum Istkaufmann, oder? Wäre in dem Fall nicht eher richtig, dass es sich hierbei um einen "Kaufmann kraft Eintragung" handelt bzw. um einen "Kaufmann nach HGB"?
Vielen Dank im Voraus und noch ein schönes Wochenende :)