Wir wohnen in einem 4 FH Haus mit 4 Eigentumswohnungen. Die unteren beiden Wohnungen haben einen Garten mit Sondernutzungsrecht. Nun muss der Zaun auf einer Seite erneuert werden aufgrund eines Sturmschadens. Die Versicherung zahlt nicht. muss der Eigentümer mit dem Sondernutzungsrecht des Garten den Zaun erneuern auf seine Kosten oder zahlt das die Eigentümergemeinschaft? In der Teilungserklärung steht dazu leider nichts.