Wasserschaden durch Duschen ohne Vorhang, wer muss zahlen?

Meine Schwester wohnt seit ca. einem Jahr alleine in einer Mietwohnung. Im Badezimmer gibt es nur eine Badewanne. Bei ihrem Einzug gab es keinen Duschvorhang, der Vermieter hat einen anbringen lassen, da meine Schwester darauf bestand, im Stehen zu duschen. Dieser Duschvorhang samt Halterung ist nach wenigen Tagen heruntergekommen, der Vermieter beauftragte einen Bekannten, die Halterung samt Duschvorhang wieder anzubringen, allerdings war diese Halterung von Anfang an sehr instabil, da der Vermieter auch nicht wollte, dass an der Decke gebohrt wird. Deshalb kam sie nach wenigen Tagen wieder runter.

Der Vermieter wusste davon, hat sich aber auch nicht um einen Duschschutz bemüht. Meine Schwester hat jetzt fast ein Jahr ohne Schutzvorrichtung geduscht.

Jetzt kam es leider dazu, dass sich Fließen vor der Badewanne gelöst haben, Türen eines Einbauschrankes, der dem Vermieter gehört, aufgequollen sind, und das Wasser durch den Badezimmerboden nach unten gelaufen ist, sodass sich im Flur Pfützen bildeten und Decke und Wände nass sind.

Natürlich hat meine Schwester sehr ignorant gehandelt, zu ihrer Verteidigung lässt sich nur sagen, dass sie erst 18 ist und nicht wusste, welche Schäden Wasser verursachen kann, und dass sie ja einen Duschschutz haben wollte, aber sich seitens des Vermieters nicht um die stabile Installation eines solchen gekümmert wurde.

Der Mietvertrag läuft über unsere Mutter, nun hat der Vermieter einen Kostenvoranschlag geschickt, über 5000€. Meine Schwester zieht unabhängig davon aus, meine Frage ist nun, ob der Vermieter verlangen kann, dass meine Mutter die gesamte Summe zahlt, ob eine Versicherung zahlen würde trotz des teilweisen Selbstverschuldens oder ob der Vermieter auch selbst zahlen muss, da er wusste, dass meine Schwester ohne Duschschutz duscht.

Die Kaution wird sicherlich einbehalten, das ist auch in Ordnung, allerdings fehlen dann immer noch über 4000€ und dieses Geld hat meine Mutter überhaupt nicht.

Vielen Dank im Voraus!

LG

Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Wasserschaden
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