Frag sie nach ihrer Nummer. Bei mir war es genauso!

...zur Antwort
Visuelle Belästigung durch Sex

Ich wohne seit kurzem mit meinem Partner im dritten Stock (dem höchsten) eines Mietshauses. In der Wohnung existieren noch keine Gardinen und keine Rollos, außer im Schlafzimmer, und uns gegenüber befindet sich ein weiterer Mietsblock, der allerdings fünf Stockwerke hat. Natürlich praktizieren wir auch Geschlechtsverkehr, grundlegend meistens im Schlafzimmer, aber da es nunmal die eigene Wohnung ist und ein Bett nicht immer den Ansprüchen genügt, gibt es durchaus auch andere Räume, die für diese Tätigkeit genutzt werden.

Nun habe ich heute im Briefkasten einen nettten Zettel von einem der gegenüber wohnenden Mieter gefunden (vermutlich eine Frau, wenn ich mir das Schriftbild und die Ausdrucksweise anschaue), in dem ich dazu aufgefordert werde, mir Gardinen oder Rollos anzuschaffen, damit sie und ihre minderjährigen Kinder "diese visuelle Belästigung nicht mehr ertragen müssen". Dazwischen noch nähere Ausführungen, wie widerlich rücksichtslos unser Verhalten sei und dass wir das einzustellen haben. Als letzten Satz schrieb sie, dass sollte unser "Fehlverhalten nicht korrigiert werden", sie sich "dazu gezwungen sieht, rechtliche Schritte einzuleiten". Meine Frage lautet nun: Ist das möglich? Kann man jemanden anzeigen, weil er in der eigenen Wohnung (von meinem Standpunkt aus) Sex hat? Ich wusste durchaus, dass man Lärmbelästigung zur Anzeige bringen kann, aber was das betrifft hat sich noch niemand bei mir beschwert.

Freundliche Grüße und mit Hoffnung auf eine hilfreiche Antwort, eine zunehmends verwirrte, aber belustigte, Dame.

...zum Beitrag

Mach weiter... Wir leben leider im 21. Jahrhundert... Da sind die Leute so verklemmt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.