1.) Antrag auf Erlass und Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses am 27.12.2010, beim Amtsgericht eingegangen am 28.12.2010. 2.) Bearbeitung durch das Amtsgericht am 30.12.2010 (laut tel. Auskunft) 3.) Weitergabe des PfÜB an GV/OGV am 3.1.2011 Frage: Wie lange darf die Zustellung durch den GV/OGV dauern?