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Bei dem zweiten Kasten: ohne Nachfrist (vorrangig) Recht auf Befüllung des Vertrags und zusätzlich eventuell Schadensersatz wegen Verzögerung (verzögerungsschaden)
Mit Nachfrist: der Schuldner die die Lieferung verweigert oder besondere Umstände vorliegen
Die beiden Rechte Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt können auch rechtzeitig geltend gemacht werden.