Laut Infoflyer zum Handgepäck gelten beispielsweise folgende Artikel als Flüssigkeiten:
Parfums, Schäume, Deos, Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Pasten einschließlich Zahnpasta, Öle, Mascara, Getränke, Suppen, Sirupe, etc.
Demnach würde ich sagen, dass feuchte Tücher nicht zu den Flüssigkeiten zählen.
Alle Behältnisse bis max. 100ml Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1 l-Beutel verpackt sein; ein Beutel pro Fluggast; der Beutel muss vollständig verschlossen sein.