Hallo und guten Tag,

unsere Tochter beginnt ab Oktober ein FSJ in Köln. Da der Weg zum Pendeln zu weit ist, haben wir eine Wohnung gemietet und bürgen für unsere Tochter. Nun habe ich gelesen, dass sie Anspruch auf Wohngeld hat. Ihr Taschengeld beträgt 544,55 Euro, die Miete 740 Euro. Die Frage ist nun, hat Sie Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen 544,55 Euro beträgt und die Miete höher ist? Müsste sie dann beim Wohngeldantrag als Einkommen noch eventuell Unterhalt unsererseits angeben? Ich finde nirgendwo eine Information dazu und das Wohngeldamt direkt ist nicht zu erreichen. Vielen Dank und viele Grüße, Lieschen