Ich wollte mich aufgrund des Bezuges von ALG II von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Hierfür habe ich den Bewilligungsbescheid an den Stellen, wo es sich um die Geldbeträge und Kontodaten handelt, unkenntlich gemacht, weil ich davon ausging, dass dies nichts zur Sache tut. Nun kam aber ein Antwortschreiben der ARD ZDF, dass ein ALG II Bewilligungsbescheid eine "Urkunde" sei und dieser im Nachhinein nicht geändert werden darf. Stimmt das denn? Habe dazu nämlich keinerlei Beiträge geschweige denn einen Paragraphen dazu im Internet gefunden. Und soweit mir bekannt ist, ist das Jobcenter ja kein staatliches Amt mehr, sondern lediglich eine Agentur, also eine normale Firma (eine GmbH). Eine Urkunde wäre beispielsweise meine Geburtsurkunde oder die Papiere für mein Auto, aber ein ALG II Bescheid doch nicht, oder?