Ein (jetzt ehemaliger) Kumpel von mir hat beim Sex von seiner 14 jährigen (zu dem Zeitpunkt) Freundin eine heimliche Aufnahme gemacht.
Sie wusste davon nichts, bis er seinen Bekannten nach deren Trennung auf dem Handy das Video gezeigt hat.
Es ist unklar, ob er es auch weitergeschickt hat, also gehen wir vorerst davon aus, dass er es nicht getan hat. Sie war 14 im Video, jetzt 15. Er hat das Video mit 17 gezeigt und besessen.

Nach dem was ich nachgelesen habe, zählt das bloße vorzeigen nicht als Verbreitung, besessen hat er es aber auf jeden Fall und heimlich aufgenommen war es auch.

Nun wollte ich also fragen, womit er potentiell belangt werden kann, weil ich darauf hoffe, dass er eine ordentliche Strafe bekommt und sie zumindest ein bisschen Gerechtigkeit. Ich weiß, dass Strafen sehr individuell sein können im Jugendstrafrecht, ich würde aber sagen, dass er sich nach meiner Einschätzung eigentlich bewusst sein sollte, was das für eine Tat ist.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und Antworten.