Vielleicht hilft dir folgender Link weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html
Die passende Stelle musst du dir aber selbst suchen.
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http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html
Die passende Stelle musst du dir aber selbst suchen.
Folgender Link gibt dir die entsprechende Antwort.
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Zusatzurlaub/77c3648i1p/index.html
Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 stehen dem betriffenen fünf Tage Sonderurlaub zu den gesetzlich oder tarifvertraglich bzw. in einer Betriebsvereinbarung zugestandenen Urlaubstage zu.
Übrigens wird die Behinderung nicht in Prozent sondern in Grad der Behinderung (GdB) angegeben.
Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht sollte deine Familie darauf achten, dass die durch das Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. das Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit zusammengerechnet nicht überschritten wird.
Junge Menschen müssen geschützt werden, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann.
Diesen Satz sollten die Mitglieder deiner Familie sich stets vor Augen halten.
Wenn sie anderer Meinung sind, wende dich an: www.nummergegenkummer.de und lass dich dort unentgeltlich und anonym beraten.
Abgesehen davon: "niemand kann zur Arbeit gezwungen werden".
Vielleicht hilft dir folgender Link weiter,oder lass dich bei der zuständigen Gewerkschaft beraten:
http://arbeits-abc.de/unzulaessige-fragen-im-bewerbungsgespraech/
Zu deinen Fragen und Vorstellungen kann man kurz und knapp sagen: "Träum weiter wie Tausende außer dir auch".
Nimm zunächst die Stelle an, denn das hindert dich nicht daran, nach etwas anderem zu suchen. Und dein "Lebenslauf" wird nicht unnötig unterbrochen.
Du solltest dir die Umstände, dort eine Ausbildung machen zu können, sehr gut überlegen, denn irgendwann wird dir die ganze Fahrerei doch zuviel, und dann fragst du hier, ob ein Wechsel angebracht wäre.
Die Größe der Firma spielt dabei überhaupt keine Rolle.versuche doch in Wohnortnähe etwas passendes zu finden, oder erkundige dich, ob du am Sitz der Firma evtl. ein Zimmer preiswert mieten kannst.
Denke aber auch daran, dass dir mit Arbeitszeit und Fahrzeit kaum Freizeit bleibt, und die ist auch sehr wichtig und viel wert.
Du darfst mit der Zustimmung deiner Eltern an fünf Tagen wöchentlich nach der Schule, aber nicht nach 18 Uhr bis max. zwei Stunden einer leichten Arbeit nachgehen.Die Arbeit muss leicht sein und die Schule darf nicht darunter leiden.
http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html
In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen ausübt, ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.
Dass heißt, es werden beide Einkünfte zusammengerechnet, und demzufolge erhöhen sich die die Beiträge zur Sozialversicherung und ebenso die Steuerschuld.
Du kannst dich über deine Rechte beim Bürgertelefon des zuständigen Ministeriums von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr informieren.
Telf.: 030 221 911 005
Oder bei https://www.minijob-zentrale.de/DE/0\_Home/01\_mj\_im\_gewerblichen\_bereich/08\_melde\_und\_beitragsverfahren/node.html
Ob entgeltlich oder unentgeltlich spielt keine Rolle, wichtig ist, dass du zusammengerechnet, die durch das Arbeitszeitgesetz oder dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit von 48 bzw. 40 Stunden wöchentlich nicht überschreitest.
Wenn du unvorhersehbar einmal die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 € überschreitest, weil der Mehrverdienst sich zum Beispiel durch eine Krankheits- oder Urlaubsvertretung o.ä. ergeben hat, so hat das keinen Einfluß auf die Sozial- und Steuerpflicht.
Du solltest dich keinesfalls zu einem Antrag von der Befreiung der Beitragspflicht zur Rentenversicherung verleiten lassen, denn die Versicherungsjahre werden bei der späteren Rentenberechnung auf die Wartezeit angerechnet.
Außerdem erwirbst du mit deinen 3,7 % Beitragsanteil zu den von dem Arbeitgeber zu zahlenden 15 % auch Ansprüche auf das gesamte Leistungsspektrum der Rentenversicherung.Und das mit gerinfügigen 16,65 €.
Solange du mit dem Minijob nicht die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 € überschreitest, muss der Nebenverdienst nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da der Minijob
in der Regel pauschal mit 2 % versteuert wird.
Der Minijob hat also keinen Einfluss auf deine Steuerklärung und deine Steuerschuld.
Das ist ok, es müssen nicht genau vier Wochen sein, wenn arbeitsvertraglich bzw. tarifvertraglich keine anderen Kündigungsfristen als die gesetzlichen nach § 622 Abs.:1 BGB vereinbart wurden.
Du befindest dich verständlicherweise in einer Zwickmühle.
Da kommst du am besten raus wenn du deine Arbeit weiterhin machst und dich nach einer anderen Arbeitsstelle umsiehst, und wenn du eine neue Stelle hast, kannst du das Gewerbeaufsichtsamt informieren und um vertrauliche Behandlung bitten.Dann dürfen die Beamten deinen Namen nicht weitergeben.
Als passives Mitglied einer Partei spielt die keine Rolle, aber wenn du als aktives Parteimitglied in der Öffentlichkeit auftritts, könnte es je nach deiner Gesinnung zu Problemen führen bis hin zur Kündigung.
Es kommt auf deinen Wohnort an.In folgendem Link findest du Angebote für den Raum Weser-Ems in Niedersachsen:
www.jobboard.de
Vielleicht findest du ja auch noch Nachfragen für sofort.Viel Erfolg.
Hier findest du entsprechende Hinweise, wenn du die Seite runterscrollst, kommen auch die Hinweise für volljährige:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit%20f%C3%BCr%20Minderj%C3%A4hrige
Schau hier einmal rein,vielleicht befindet eins der ca. 100 Verkaufshäusern ja auch in der Nähe deines Wohnortes:
www.moebel-boss.de