Vielleicht hilft dir folgender Link weiter:

http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

Die passende Stelle musst du dir aber selbst suchen.

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Folgender Link gibt dir die entsprechende Antwort.

https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Zusatzurlaub/77c3648i1p/index.html

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 stehen dem betriffenen fünf Tage Sonderurlaub zu den gesetzlich oder tarifvertraglich bzw. in einer Betriebsvereinbarung zugestandenen Urlaubstage zu.

Übrigens wird die Behinderung nicht in  Prozent sondern in Grad der Behinderung (GdB) angegeben.

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Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht sollte deine Familie darauf achten, dass  die durch das Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. das Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit zusammengerechnet nicht überschritten wird.

Junge Menschen müssen geschützt werden, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann.

Diesen Satz sollten die Mitglieder deiner Familie sich stets vor Augen halten.

Wenn sie anderer Meinung sind, wende dich an: www.nummergegenkummer.de  und lass dich dort unentgeltlich und anonym beraten.

Abgesehen davon: "niemand kann zur Arbeit gezwungen werden".

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Vielleicht hilft dir folgender Link weiter,oder lass dich bei der zuständigen Gewerkschaft beraten:

http://arbeits-abc.de/unzulaessige-fragen-im-bewerbungsgespraech/

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Zu deinen Fragen und Vorstellungen kann man kurz und knapp sagen: "Träum weiter wie Tausende außer dir auch".

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Nimm zunächst die Stelle an, denn das hindert dich nicht daran, nach etwas anderem zu suchen. Und dein "Lebenslauf" wird nicht unnötig unterbrochen.

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Du solltest dir die Umstände, dort eine Ausbildung machen zu können, sehr gut überlegen, denn irgendwann wird dir die ganze Fahrerei doch zuviel, und dann fragst du hier, ob ein Wechsel angebracht wäre.

Die Größe der Firma spielt dabei überhaupt keine Rolle.versuche doch in Wohnortnähe etwas passendes zu finden, oder erkundige dich, ob du am Sitz der Firma evtl. ein Zimmer preiswert mieten kannst.

Denke aber auch daran, dass dir mit Arbeitszeit und Fahrzeit kaum Freizeit bleibt, und die ist auch sehr wichtig und viel wert.

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In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen ausübt, ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.

Dass heißt, es werden beide Einkünfte zusammengerechnet, und demzufolge erhöhen sich die die Beiträge zur Sozialversicherung und ebenso die Steuerschuld.

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Du kannst dich über deine Rechte beim Bürgertelefon des zuständigen Ministeriums von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr informieren.

Telf.: 030 221 911 005

Oder bei https://www.minijob-zentrale.de/DE/0\_Home/01\_mj\_im\_gewerblichen\_bereich/08\_melde\_und\_beitragsverfahren/node.html


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Ob entgeltlich oder unentgeltlich spielt keine Rolle, wichtig ist, dass du zusammengerechnet, die durch das Arbeitszeitgesetz oder dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit von 48 bzw. 40 Stunden wöchentlich nicht überschreitest.

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Wenn du unvorhersehbar einmal die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 € überschreitest, weil der Mehrverdienst sich zum Beispiel  durch eine Krankheits- oder Urlaubsvertretung o.ä. ergeben hat, so hat das keinen Einfluß auf die Sozial- und Steuerpflicht.

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Du solltest dich keinesfalls zu einem Antrag von der Befreiung der Beitragspflicht zur Rentenversicherung verleiten lassen, denn die Versicherungsjahre werden bei der späteren Rentenberechnung auf die Wartezeit angerechnet.

Außerdem erwirbst du mit deinen 3,7 % Beitragsanteil zu den von dem Arbeitgeber zu zahlenden 15 % auch Ansprüche auf das gesamte Leistungsspektrum der Rentenversicherung.Und das mit gerinfügigen 16,65 €.

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Solange du mit dem Minijob nicht die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 € überschreitest, muss der Nebenverdienst nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da der Minijob 
in der Regel pauschal mit 2 % versteuert wird.

Der Minijob hat also keinen Einfluss auf deine Steuerklärung und deine Steuerschuld.

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Chef setzt mich mit Forderung nach ungesetzlichem Verhalten unter Druck - hat jemand einen Tip, wie ich da ungeschadet rauskomme?

Hallo Zusammen! Ich bin alleinerziehend und arbeite angestellt in der Versicherungsbranche. Mein Chef hat vor einiger Zeit das Versicherungsunternehmen gewechselt. Vorher hat er heimlich die Bestandsdaten vom alten Unternehmen kopiert, die letzten Monate hat er fleissig "umgedeckt", also den Leuten neue Verträge, natürlich beim neuen Unternehmen, gemacht. Neulich hat er von irgendwem, der auch mal was mit Versicherungen zu tun hatte, weitere alte Bestandsdaten ins Büro gebracht. Er verlangt jetzt von mir und den anderen, dass wir diese Leute anrufen, bequatschen und terminieren bzw. am besten gleich am Telefon den Vertrag fertig machen. Wir haben ihm gesagt, dass wir das nicht dürfen, aber er stellt uns als Weicheier hin die keine Ahnung haben. Gestern sagte er "Es hat schon seinen Grund, dass ich der Chef bin und ihr nur angestellt seid...." Seiner Vorstellung nach ist das ganz einfach, er macht uns das öfters vor, wie er es sich vorstellt, ist natürlich das meiste voll gelogen und der Kunde soll immer völlig abgelenkt werden so dass er vergisst, dass er uns keine Einwilligung zur Akquise erteilt hat. - Ich kenne von Kollegen aus anderen Agenturen, dass das mittlerweile sehr strickt gehandhabt wird und es auch schnell mal eine teure Abmahnung geben kann. Manche kalkulieren das in ihre Fixkosten einfach ein. - Da ich jetzt aber vom Fach bin kann ich keinem Richter der Welt erklären, dass ich nicht wußte, was ich tat. Keine Ahnung, ob ich, wenn es hart auf hart kommt, dann sogar meinen Abschluss los werde. -- Hat jemand ne Ahnung, wie ich aus der Nummer rauskomme ohne meinen Job zu verlieren? Wenn ich mit irgendjemand drüber rede, Anwalt oder IHK, kann es sein, dass er auffliegt und dann ist er weg vom Fenster. Aber von dieser fixen Idee mal abgesehen ist es ganz ok dort und wie gesagt, noch ist mein Kind so klein, dass ich diesen flexiblen Arbeitsplatz brauche. Aber ich kann mir ja trotzdem nicht alles gefallen lassen und mich voll bewusst in Gefahr bringen. Bin für jeden konstruktiven Tip dankbar!

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Du befindest dich verständlicherweise in einer Zwickmühle.

Da kommst du am besten raus wenn du deine Arbeit weiterhin machst und dich nach einer anderen Arbeitsstelle umsiehst, und wenn du eine neue Stelle hast, kannst du das Gewerbeaufsichtsamt informieren und um vertrauliche Behandlung bitten.Dann dürfen die Beamten deinen Namen nicht weitergeben.

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Als passives Mitglied einer Partei spielt die keine Rolle, aber wenn du als aktives Parteimitglied in der Öffentlichkeit auftritts, könnte es je nach deiner Gesinnung zu Problemen führen bis hin zur Kündigung.

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Es kommt auf deinen Wohnort an.In folgendem Link findest du Angebote für den Raum Weser-Ems in Niedersachsen:

www.jobboard.de

Vielleicht findest du ja auch noch Nachfragen für sofort.Viel Erfolg.

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Hier findest du entsprechende Hinweise, wenn du die Seite runterscrollst, kommen auch die Hinweise für volljährige:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit%20f%C3%BCr%20Minderj%C3%A4hrige

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