wir haben letzte Woche das Gartenhaus abgebaut, das der vorbesitzer dort errichtet (lassen) hat. Darunter haben wir zahlreiche Asbesthaltige Platten und splitter (Dach, gebrochen) gefunden. Nur unter dem Haus. Man kann daher davon ausgehen, dass der, der das Haus gebaut hat, den Asbest dort entsorgt hat. Das Gartenhaus wurde laut Aussage der Vorbesitzerin zwischen 1993 und 1997 aufgebaut.

Ih habe den Asbest jetzt fachmännisch für ca. 800 EUR entsorgen lassen.

Das Haus haben wir vor 3 Jahren erworben und das Gartenhaus hat der Ehemann der Verkäuferin errichtet. Daher habe ich die angeschrieben und nach einer Rückerstattung der Kosten gefragt, da mir der Mangel am Grundstück (arglistig) verschwiegen wurde.

Das wurde Seitens der Verkäufer natürlich abgelehnt. Begründung: man wisse nichts von dem Asbest und kenne den Namen der Firma nicht mehr, die das Gartenhaus dort errichtet hat.

In Wahrheit hat der vor Jahren (vor dem Hauskauf) verstobene Ehemann der Verkäuferin das Gartenhaus selber aufgebaut (das kann der Nachbar bezeugen) und daher auch den Asbest dort (vermutlich) entsorgt.

Spielt das für die Haftung überhaupt eine Rolle, ob es der Ehemann oder eine Firma war ? Wenn es eine Firma war, spielt es eine Rolle für Ihre Haftung mir gegenüber ? die (angebliche) Firma bringt doch nicht einfach asbesthaltigen Müll von einer anderen Baustelle her und vergräbt den bei Ihr im Garten...und sie kriegt es nicht mit........das ist doch etwas weit hergeholt. oder nicht ?

Jetzt behauptet sie jedenfalls damals berufstätig gewesen zu sein, sich nicht an die Firma zu errinnern und daher nichts davon gewusst zu haben. Sie war damals mit dem Ehemann im Grundbuch eingetragen.

Im Kaufvertrag wird die Haftung für versteckte Mängel natürlich ausgeschlossen.

Kan die sich so einfach da rausreden oder muss sie für die Entsorgung zahlen ?

Ich würde mich über Eure Einschätzung der Situation sehr freuen....Danke im Voraus.