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Das Dach ist definitv aus zementgebundenem Asbesth wenn es aus den 50er Jahren ist. Das Bearbeiten von solchem Material ist VERBOTEN. Das heißt auch dran rumkratzen. Der Abriss muss nicht genehmigt werden. Es gibt lediglich einige Auflagen wie Asbest zurückgebaut und entsorgt werden muss. Aus diesem Grund sollte die Beseitigung durch eine Fachfirma mit Sachkundenachweis für schwach oder zementgebundene Asbestprodukte durchgeführt werden. Ach ja. Absestprodukte dürfen auch nicht beschichtet (Lackiert, lasiert etc.) werden. Man darf auch keine Einzelteile entfernen und wieder anbringen. Einmal etwas entfernt MUSS es das auch bleiben.