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Nein, um zu sehen ob du Drogen zu dir genommen hast müsste das Labor dein Blut gezielt darauf untersuchen. Das wird bei normalen Blutbildern zur Kontrolle der Schilddrüsenfunktion nicht gemacht.
Die Schweigepflicht gilt auch bei minderjährigen Patienten, allerdings ist sie eingeschränkt. Der Arzt darf deine Erziehungsberechtigten über Substanzkonsum informieren, sofern er es für angemessen und notwendig hält.
Trotzdem solltest du ehrlich und offen mit deinem Arzt über deinen Drogenkonsum sprechen, insbesondere wenn du eine Schilddrüsenerkrankung hast. Solange du über 15 bist und dich dem Arzt gegenüber einsichtsfähig zeigst, ist er nicht dazu berechtigt, deinen Eltern davon erzählen.
Mehr Informationen dazu findest du hier: https://drugscouts.de/de/lexikon/ärztliche-schweigepflicht