Hallo Ihr Lieben !
Km & Kv haben gemeinsames Sorgerecht, die Km jedoch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Kv klagt nun aufgrund der Tatsachen, das ABR ein :
- Kv & Lp nehmen offensichtlich Marihuana zu sich.
- Km handelt zunehmend mit Tieren. Verwendet Kindergeld dafür.
- Km schreit offenbar Zuhause nur rum & ebenfalls die Kinder an.
- Km behaart auf vorhandenen Depressionen.
- Kind gibt eingeschüchtert zu das es von Km & Lp geschlagen wird & manipuliert.
- Km unternimmt mit Kind nix, sitzt nur am PC & surft meist im Internet.
- Km zieht das Kind nicht entsprechend der Jahreszeit an.
- Km musste aufgrund mangelnder Aufsicht der Gesundheit der Zähne vors Gericht gezogen werden. ( Kind ist 6 & hat bereits im Alter von 2, 4 Zähne verloren durch Karies. Im Alter von 6 noch ein Zahn verloren und 8 weitere mit Löchern und Karies in den Zwischenräumen. Genannte 5 Zähne wurden gezogen )
- Km fördert das Kind in keinster Weise.
- Kind trägt immer noch ein Nuckel.
- Kind hat bis 5 Jahren noch Windeln getragen.
- Kind beruht auf der Aussage es möchte beim Vater wohnen ( auch vor dem Verfahrensbeistand )
- Km hat bereits das Kind vergessen vom Kindergarten abzuholen, Kind saß 1 Stunde als einziger im KG.
- Km macht nur Fertiggerichte für die Kinder.
- Km lässt Kinder regelmäßig allein in der Wohnung ohne Aufsicht.
Es sind nur ein paar Stichpunkte, die eigentlich ausreichen sollten um es ein bisschen Anschaulich zu machen .
Was sagt ihr ? Wird das Gericht entscheiden dass das Kind zum Vater zieht?