Hallo, ich habe ca. 10 Jahre Ausbildungserfahrung und mit diesem Buch

Sportbootführerschein Binnen. Segel, Motor. Mit offiziellen Prüfungsfragen [Gebundene Ausgabe] Heinz Overschmidt (Autor), Ramon Gliewe (Autor) 4.0 von 5 Sternen Alle Rezensionen anzeigen (26 Kundenrezensionen) Like (5) Preis: EUR 21,50 kostenlose Lieferung. Siehe Details. ISBN 978-3-7688-0657-2 die Besten Erfahrungen gemacht. Dazu gibt es auch noch die Prüfungsbögen. Das Buch bekommst du in jedem Buchhandel. Viel Spass

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Hallo, die Meldung kommt vom Reha-Träger und ist eine Pflichtmeldung, da ja auch während einer med. Reha Beiträge gezahlt werden. Die Daten hat nur die Agentur und diese werden natürlich an niemanden, auch keinen potentiellen Arbeitgeber, weiter gegeben. Auch dann nicht, wenn dein Mann mal "richtig" Arbeitslos werden sollte. Nur der Arbeitsvermittler und die Leistungsabteilung haben eine Info darüber. Sie wissen allerdings nicht, was dein Mann hatte. Akteneinsicht kannst du schriftlich bei deiner zuständigen Arbeitsagentur beantragen. Diese muss dir gewährt werden. Am Besten per Einschreiben mit Fristsetzung- Dann kannst du dort hingehen und in die Akten sehen. Kopien gibt es in der Regel nicht, da die Daten in der Regel auch nur elektronisch übermittelt wurden. Du kannst natürlich auf gleichem Weg auch die Löschung der Daten beantragen.

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Hallo, so einfach wie du dir das vorstellst ist es leider nicht! Bastian1983 hat zwar im Prinzip recht, allerdings nur, wenn du wirklich schon so kaputt bist, dass du deinen Job nicht mehr machen kannst. Dann wäre im Prinzip eine Reha-Umschulung möglich - allerdings ist dafür vorrangig die Rentenversicherung zuständig. Die zahlt aber nur, wenn du mindestens 180 Beitragsmonate zusammen hast. Du bist 28, also hast du die nicht (15 Jahre arbeiten). Somit kommt wieder das Amt ins spiel, denn die sind der nachrangige Kostenträger. Die zahlen aber nur eine Umschulung, wenn gar nichts mehr anderes geht und .... die zahlen kein Studium oder rein schulische Ausbildung. Im übrigen die Rentenversicherung auch nicht. Also, wenn du Studieren willst, dann kannst du das Thema Umschulung vergessen. Das zahlt dir keiner. Das Beste wäre, du arbeitest erstmal weiter und machst nebenbei dein Fachabi. Danach kannst du dir einen Studienplatz besorgen (auch Fernstudium) und versuchen Bafög zu bekommen. Aber leicht wird auch das nicht.

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Hallo, wenn du einen Bewilligungsbescheid für die Umschulung hast oder Bildungsgutschein für diese Maßnahme, dann nicht. Da müssen sie zahlen. Du solltest sowieso die Bewilligungsunterlagen vor Beginn der Maßnahme erhalten haben. Aber Achtung !! Wenn die Bewilligung nur für den Eignungstest war und du nichts für die Umschulung hast, dann wird es schwierig. Auch wenn du den Eignungstest nicht bestanden hast, hast du wenig bis keine Chance. Da hilft nur - stell dich auf die Hinterfüße und mach Druck - wenn sie ablehnen, bestehe auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid. Da müssen dann Gründe für die Ablehnung angegeben werden. Da hast du dann sehr gute Chancen mit einem Einspruch die Umschulung doch noch zu bekommen. Gruß und viel Erfolg

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Hallo, ich höre immer "ohne Lohn" - wie naiv sind denn eigentlich diese Dummschwätzer ?? Fakt ist doch: Harz 4 ist eine Sozialleistung, die von allen arbeitenden Steuerzahlern erbracht wird. Nehmen wir das Beispiel 1-Euro-Jobs. Jemand der einen 1 Euro Job macht bekommt folgende Leistungen: Regelsatz 364,- €, + Kosten der Unterkunft/Heizung/Strom - sagen wir mal günstig 500,-- € + den berühmten einen Euro, der eigentlich mindestens 1,50 € sind für 120 Stunden im Monat - 180,-- € - Ergibt rund 1100,-- € Sozialleistungen vom Staat. Wenn ich mir mal die Mühe mache und diese 1100 Euro durch die 120 Stunden teile - dann sieh einer an, komme ich auf einen Stundenlohn von rund 8,70 €. So mancher der Steuern zahlt hat weniger Stundenlohn und bekommt teilweise keine Leistungen vom Staat !! Denkt mal drüber nach.

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Hallo,

wenn du schon länger selbständig bist, dann hast du die Möglichkeit ergänzende/aufstockende Leistungen von deinem Jobcenter zu beantragen (kurz Harz 4). Dazu musst du deine Vermögensverhältnisse komplett offen legen und auch darstellen, wie du wieder genug verdienen kannst. Ansonsten werden dir Jobangebote gemacht, die du auch annehmen musst Du musst natürlich auch, wenn dir Leistungen bewilligt werden, jeden Monat deinen Verdienst angeben. Dieser wir dir auf die Leistungen angerechnet.

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Hallo,

bis zum 25. Lebensjahr bekommen deine Eltern Kindergeld solange du dich in der Ausbildung befindest. Bei einem Fernstudium besteht die Möglichkeit Bafög zu bekommen.

Erkundige dich bei der Familienkasse an deinem Ort. Die können dir weiter helfen.

 

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Hallo,

wende dich nicht an dein Arbeitsamt vor Ort, sondern beschwere dich direkt über die Zentrale in Nürnberg !! Schildere dort genau was dir passiert ist und wie dieser Berater gegen die sehr strengen Datenschutzrichtlinien der Agentur verstoßen hat. Dies steht im übrigen auch in den Arbeitsverträgen der Vermittler. Dies dauert zwar etwas länger, aber du kannst damit sicher gehen, dass dieser Berater nicht mehr länger berät. Bitte auch um eine schriftliche Stellungnahme in für dich veröffentlichbarer Form - das wirkt meist Wunder.

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Hallo, Fakt ist - du musst eine med. Reha machen und während dieser berufsfördernde Maßnahmen bei deinem Rententräger beantragen. Dann hast du eine reelle Chance auf eine Umschulung. Machst du das nicht, dann wirst du auch von niemandem eine Leistung bekommen. Mit der Pflege deiner Mutter musst du dir was einfallen lassen, evtl.Kurzzeitpflege über die Kasse oder ein priv. Pflegedienst während du weg bist. Auch während einer Umschulung, die ja meist Vollzeit ist, musst du dir eh etwas einfallen lassen. Ich würde mir damit auch nicht viel Zeit lassen, dann erfahrungsgemäß ist ab Mitte 40 mit einer Umschulung Schluss.

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Hallo, gleich zu deinen Fragen: Unterschied - Ausbildung 3-3,5 Jahre - Umschulung 2 Jahre; Inhalte - die gleichen; Wenn Umschulung, dann auf jeden Fall in betrieblicher Form, weil du da wie ein "normaler" Lehrling im Betrieb und in der Berufsschule bist. Wenn du deinen erlernten Beruf aus gesundh. Gründen nicht mehr machen kannst, dann gibt es 3 mögliche Kostenträger, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die BG. Bist du als Reha Fall der AfA oder RV anerkannt, dann bekommst du für die Zeit der Umschulung Übergangsgeld. Das liegt zwischen 68 und 75 % deines letzten Nettogehalts. Bei der BG bekommst du Verletztengeld - etwa die Höhe des Krankengelds. Bei einer Umschulung ohne Rehastatus bekommst du die Leistungen, die du zuletzt vom Amt bekommen hast. Natürlich auch die Kosten der Unterrichtsmaterialien usw. Als Reha Fall auch noch Fahrtkosten, Verpflegungskosten usw. Zum Thema Ausbilderschein - Richtig AdA - Ausbildung der Ausbilder: Es muss nicht zwingend sofort sein, dass deine Ausbilderin den Schein hat. Sprecht da mal mit euerer zuständigen IHK - die können auch die Ausbildungsgenehmigung erteilen, wenn noch kein Schein vorliegt. Evtl. habt ihr ja auch einen Betriebswirt oder Meister im Unternehmen. Das macht die Sache dann einfacher. Der AdA Schein dauert zwischen 4 Wochen (Vollzeit) und 3-6 Monate (Nebenberuflich) je nach Schulungsunternehmen. Genauere Infos auch bei der IHK.

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Hallo, ich kann mir das nur so vorstellen. Wenn du Geld vom Landratsamt bekommen hast, dann hat wahrscheinlich dein Verdienst nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts gereicht. Demzufolge hast du ergänzende Leistungen - hier wahrscheinlich Kosten der Unterkunft - erhalten. Wenn dies so ist, dann zählt das Datum der Bewilligung der ersten Leistungen - hier 17.3.2010. Nachdem du nun arbeitslos geworden bist, hast du Anspruch auf die vollen Leistungen - also im Regelfall ALG1. Dies wird aber auch nicht reichen und somit bist du Aufstocker, also erhälst wiederum ergänzendes ALG2.

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Hallo, immer die betriebliche, zumal du bei einer Umschulung im Reha-Bereich durch die RV auch meistens Nachhilfe - sprich Ausbildungsbegleitende Seminarstunden - bekommst. Sag deinem Reha-Berater unbedingt, dass du eine betrieblich gestützte Umschulung möchtest. Das ist einfacher für dich. Informiere dich, ob in deiner Nähe ein Berufsförderungswerk ist und mache dort die Umschulung. Die haben die meiste Erfahrung und können auf deine Bedürfnisse eingehen. Bei einer Umschulung durch die RV od. BG musst du auch immer in die Berufsschule gehen - also an mangelnder Theorie wird es nicht liegen.

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Hallo, Umschulen kannst du alles was auch ausgebildet wird - also da hast du freie Auswahl. Bezahlen wird es dir niemand - warum auch?? Friseure werden gesucht und sind kein aussterbender Beruf! Warum sollte also die Allgemeinheit das bezahlen? Deine Chance liegt in der Weiterbildung zur Meisterin mir Make Up usw. Dann kannst du z.B. ans Theater oder zum Film in die Maske. Oder der Bereich Kosmetik - auch da hast du div. Möglichkeiten, dass du nicht mehr unterbezahlt am Stuhl stehen musst. Mach dich da mal bei der Innung an an einem Theater in deiner Nähe schlau.

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Hallo, grundsätzlich kann man alle 3-3,5 jährigen Ausbildungsberufe Umschulen. Frage ist nur - wer zahlt??? Das Amt zahlt nur, wenn du in deinem jetzigen Beruf überhaupt keine Chance auf dem Arbeitsmarkt mehr hast - und dann auch nur in Ausnahmefällen. Alternativ wäre die Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft. Die zahlen allerdings nur, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Berufskrankheit nicht mehr machen kannst. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass du dir eine neue Ausbildung suchst und ganz normal in die Lehre gehst - dann brauchst du niemanden der zahlt.

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Hallo, ist deine Allergie als Berufskrankheit anerkannt? Wenn ja, dann ist die BG für eine mögl. Umschulung zuständig !! und nicht das Arbeitsamt!!! Sprich mit deinem Berater bei der BG bzw. lass deine Allergie bei der BG als Berufskrankheit anerkennen. Danach hast du die Chance - auch durch deine abgeschlossenen Ausbildung, die der mittl. Reife gleichgesetzt ist - alle möglichen 3-jährigen Ausbildungsberufe in 2 Jahren umzuschulen. Natürlich nur, wenn du es kannst. Die BG wir dich durch eine Berufsfindungsmaßnahme schicken - wenn nicht freiwillig, dann besteh darauf! Danach hast du etwas Klarheit, wo deine Talente liegen. Möglich wäre z.B. IT-Systemelektroniker od. IT-Systemkaufmann. Auch evtl. Fachinformatiker.

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Hallo, eine Umschulung über das Amt kannst du dir knicken - warum sollte auch die Allgemeinheit eine Umschulung finanzieren, wenn du jung bist und einen Job gekernt hat, der auch noch gesucht wird ?? Zum Sani-Fahrer brauch du den Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter als Qualifikation. Wenn du das unbedingt machen willst - wie wäre es mit der Bundeswehr, da kannst du in den San-Bereich und die Ausbildung machen oder evtl. auch als Zivi.

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Hallo, lohnt sich auf jeden Fall !! Ich segle seit mehr als 30 Jahren und habe mir noch nie ein neues Boot gekauft !! Für 2100 Euro solltest du ein sehr gut erhaltenes Boot mit Autoanhänger und Slipwagen bekommen. Kaufe dir kein Holzboot, es sei denn du möchtest alle 1-2 Jahre das komplette Schiff schleifen und neu lackieren !! Holzboote sind Bastlerware !! Kaufe dir ein Schiff aus GFK, achte darauf, dass am Rumpf keine Risse sind. Also nicht große - das ist klar - auch kleine feine, spinnennetzartige Dellen sind ein Zeichen von größeren Schäden unter der Deckschicht. Achte darauf, dass wenn das Schiff auf dem Trailer steht, an den Auflageflächen keine Einbuchtungen zu sehen sind. Der Rumpf muss fest sein und sich nicht eindrücken lassen. Achte auch auf die Segel. Es sollte mindestens ein Satz dabei sein. Am besten, bei den Klassen die du erwähnt hast, auch noch ein Spinnaker. Mein Tipp wäre ein 420er. Da bist du auch bei Wettkämpfen gut mit dabei und es ist eine Olympiaklasse. Schau dir im Internet unter Bootsboerse, segel.de, oder esys.org die Märkte an. Da kannst du gut einkaufen und erfährst auch sonst noch nützliches. Viel Spass

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Mit deinen Angaben lässt sich keine vernünftige Antwort geben !! Warum meinst du, dass du Rehabilitand bist? Als Reha-Fall zählt derjenige, der seine bislang ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Dazu ist vorher ein Reha-Antrag notwendig mit Gutachten und allem Trum und Dran. Nur weil sich jemand gemobbt fühlt, ist er noch lange kein Reha-Fall. Klar gibt es Fördermöglichkeiten, nicht nur vom Amt, sondern auch von der Rentenversicherung. Genauer lässt sich deine Frage nicht beantworten.

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Hallo, grundsätzlich bekommst du bei einer Umschulung durch das Amt die gleichen Leistungen, die du auch schon vor deiner Umschulung oder Weiterqualifizierung bekommen hast. Zusätzlich erhälst du Fahrtkosten und natürlich die notwendigen Kosten für das Lehrmaterial oder die Arbeitskleidung. Was ich allerdings nicht glaube ist, dass du überhaupt eine Umschulung bekommst. Fakt ist, dass das Weiterbildungsbudget im kommenden Jahr gewaltig zusammengestrichen wird, da ja die Lage auf dem Arbeitsmarkt so "gut" ist. Zumindest wenn man der Statistik glauben darf Ironie. Dein Vermittler wird dich also mit allen möglichen Dingen konfrontieren, aber nicht mit einem Umschulungsangebot. Tipp - mach dich vor deinem Termin schlau warum du in deinem jetzigen Job nichts mehr bekommst, was dich daran hindert einen anderen, z.B. Anlernjob, anzunehmen, welchen Beruf du erlernen willst, wie dort die Chancen stehen .... Wichtig auch - sprich eine betriebliche Umschulung an - damit hast du die größten Chancen. Versuche nicht eine rein schulische oder überbetriebliche Ausbildung zu bekommen - da hast du überhaupt keine Chance, weil kein Geld dafür da ist und die Eingliederungnsquote weit unter 20 % liegt. Viel Erfolg

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Hallo,

stelle einen reha-Antrag bei deiner Rentenversicherung. Mache vorher eine Med. Reha (Kur o.ä.) wg. deinem Rücken. Lasse dann Berufsfördernde Leistungen prüfen. So könnte es klappen mit deiner Umschulung.

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