Wenn es sich um erlaubte Pornogr. handelt, machst du dich durch das Suchen, Ansehen, Herunterladen und Speichern in Deutschland (!) nicht strafbar.
Sofern es sich um verbotene Pornogr. handelt (also insbesondere um Kinder- und Jugendpornogr.), ist schon das Suchen, erst recht aber das Herunterladen, Speichern und Verbreiten strafbar (§§ 184b, 184c StGB).
Dabei spielt es keine Rolle, dass es sich um fiktive (gezeichnete oder animierte) Inhalte handelt, da die Straftatbestände schon erfüllt sind, wenn die Pornogr. "wirklichkeitsnah" ist!