Wenn es sich um erlaubte Pornogr. handelt, machst du dich durch das Suchen, Ansehen, Herunterladen und Speichern in Deutschland (!) nicht strafbar.

Sofern es sich um verbotene Pornogr. handelt (also insbesondere um Kinder- und Jugendpornogr.), ist schon das Suchen, erst recht aber das Herunterladen, Speichern und Verbreiten strafbar (§§ 184b, 184c StGB).

Dabei spielt es keine Rolle, dass es sich um fiktive (gezeichnete oder animierte) Inhalte handelt, da die Straftatbestände schon erfüllt sind, wenn die Pornogr. "wirklichkeitsnah" ist!

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Das Wesentliche wurde schon geschrieben. Ich fasse die Rechtslage trotzdem nochmal mit meinen Worten zusammen.

- "Zusammensein" ist überhaupt nicht strafbar. Da aber offensichtlich einvernehmlicher und unentgeltlicher Sex außerhalb eines Abhängigkeitsverhältnisses gemeint ist, gilt Folgendes:

- 14 ist die absolute Untergrenze! Sex mit einer Person, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (=Kind) ist immer strafbar, wenn der Täter strafmündig ist, also seinerseits das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat (§ 176 StGB).


- Ist der Partner zwischen 14 und 18 Jahren alt (=Jugendlicher), gilt § 182 StGB, den du dir durchlesen solltest. Kurz gesagt kann man die Vorschrift aber so zusammenfassen, dass der Sex eines Erwachsenen mit einer Jugendlichen nur unter sehr engen Voraussetzungen strafbar ist.

- Wenn der Partner 18 Jahre oder älter ist (Heranwachsender bzw. Erwachsener), ist der einvernehmliche Sex außerhalb eines Abhängigkeitsverhältnisses stets straflos.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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As-salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu,

lieber Bruder,

ich verstehe deine Frage - sie geht aber von einer falschen Grundannahme aus, nämlich der, dass es "den Qur'an" auch in anderen Sprachen als der arabischen gäbe.

Dem ist jedoch nicht so!

Der Qur'an als das letzte geoffenbarte Wort Allahs (swt) existiert im Diesseits einzig und allein auf Arabisch. Alle Übersetzungen sind nur Übersetzungen der ungefähren (!) Bedeutung des Qur'an, sie sind keine "Qur'an-Übersetzungen".

Wie von anderen Brüdern hier schon richtig bemerkt, ist es zumindest erwünscht, den Qur'an auf Arabisch zu lesen. Wenn du die arabische Sprache beherrscht, ist es meines Erachtens sogar Pflicht (Fard), aber diesbezüglich fragst du lieber einen Gelehrten.

Barak Allahu fik.

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das wesentliche wurde schon gesagt, ich fasse es kurz zusammen:

nach islamischer tradition dürfen muslimische männer außer muslimischen frauen auch jüdische und christliche frauen heiraten, weil diese als angehörige des 'ahlulkitab' angesehen werden, also zum 'volk des buches' gehören (mit dem 'buch' sind die monotheistischen heiligen schriften, also tanach und bibel, gemeint).

jedoch verbietet die islamische tradition den muslimischen frauen, männer zu heiraten, die keine muslime sind.

der tiefere sinn für diese ungleichbehandlung ist, dass die von der frau geborenen kinder die religion des vaters annehmen.

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zur arabischen schreibweise haben andere schon geantwortet.

zur aussprache musst du zwischen hocharabisch und dialekt(en) unterscheiden und wissen, ob du es gegenüber einem weiblichen oder männlichen adressaten äußern willst.

im hocharabischen würdest du zu einer frau sagen: "ana uhibbuki" oder "ana uhibbik", zu einem man: "ana uhibbuka" oder "ana uhibbak". möglich wäre, beiden zu sagen: "ana uhibbuk", also die endung -i bzw. -a wegzulassen.

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