Zunächst mal Ruhe bewaren und nich zu schnell Kosten beim Anwalt verursachen! Diese müssen vor Klageerhebung in der Regel selbst getragen werden! Mit hohen Folgekosten wird sehr gern gedroht. Oft hat es die erhoffte Wirkung (siehe dieser Fall). Grundsätzlich muss der Anspruchsteller beweisen, dass ein Anspruch auf Zahlung besteht. Das könnte ein wirksam zustande gekommener Vertrag sein der diesen Anspruch begründet. Deiner Schilderung nach habe ich daran erhebliche Zweifel. Für eine präzise juristische Beurteiliung sind detailierte Informationen unerlässlich. Die maßgebliche Frage scheint zu sein, ob die beworbenen Vertragsbedingungen (Tarif usw.) tatsächlich bestellt und auch geliefert wurden. Wenn das nicht der Fall ist dann kannst du dich beruhigt zurücklehnen. Wie angesprochen: Der Verkäufer steht in der Beweispflicht !!!

Kuller

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