Ich habe eine dringende Frage zur Ferientätigkeit als Schülerin in einer Hartz 4 Bedarfsgemeinschaft.

Ich weiß Bescheid was die Grenze angeht und alle anderen Bedingungen die erfüllt werden müssen. Allerdings wird nirgendwo der Begriff Ferienjob genau definiert, außer dass es halt eine Tätigkeit in den Ferien sein muss, die vier Wochen nicht überschreiten darf.
Wenn ich jetzt einen Vertrag für einen 70 Tage Job habe und unter diesem in den Ferien arbeiten gehe, darf ich dann dieses Geld behalten, also 2400€, oder nur 100€ und der Rest wird mir dann angerechnet, obwohl es eine Tätigkeit in den Ferien ist?

Mir geht es hier explizit darum, ob ich das erworbene Geld in den Ferien behalten darf, obwohl mein Vertrag über die Ferien hinaus geht, ich aber hauptsächlich in den Ferien arbeiten gehe, oder ob das Jobcenter mir dann einfach sagen kann ,, das ist kein Ferienjob (obwohl die Tätigkeit in den Ferien ausgeübt wird), sondern ein 70 Tage Job, weswegen wir das Geld einnehmen können.“