Ob er dannach fragen darf oder nicht, weiß ich leider nicht, aber ich könnte mir denken, warum er fragt....

In der Vermögensoffenlegung der eidesstattlichen Versicherung müssen ja alle werthaften Gegenstände angegeben werden, wenn ihr nun eine solche abgegeben habt, dann müssen die gestohlenen Dinge, die ihr bei der Versicherung geltend macht, auch dort aufgeführt sein.

Ich denke hat er einfach Zweifel an der Richtigkeit der Angaben und vermutet einen Versicherungsbetrug oder will zumindest ausschließen, dass es sich um einen solchen handet.

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Ein langer Weg... so muss er gegangen werden:

  1. Speichere alle Daten, die noch zur Verfügung stehen, also Verkaufsanzeige, Datum, Bankdaten, Emailverkehr u.s.w.

  2. Droh dem Verkäufer via Email das Erstatten einer Anzeige an, wenn er nicht bis dannunddann liefert oder das Geld zurück überweist.

  3. Ist die Frist abgelaufen, erstatte Anzeige (das geht vor Ort bei der Polizei, aber auch über die Onlinewache)

  4. Frag nach ein paar Wochen nach, ob der Beschuldigte bereits ermittelt ist, wenn ja, dann bitte um Auskunft, um wen es sich handelt. - Irgendwann wirst du diese Auskunft bekommen, spätestens von der Staatsanwaltschaft! Und ja, auch ohne Anwalt.

  5. Kontaktier den Typen und droh im ein zivilrechtliches Verfahren an, wenn er nicht bis dannunddann das Geld zurück überweist.

  6. Kommt kein Geld, bring einen gerichtlichen Mahnbescheid auf den Weg.

  7. Widerspricht er nicht, bekommst du einen Titel, damit kann man dann die Zwangsvollstreckung betreiben (also Gerichtsvollzieher zum Pfänden hinschicken). Widerspricht er, muss geklagt werden, dann bekommst du ein Urteil, mit dem du die Zwangsvollstreckung betreiben kannst.

  8. Ist bei ihm nichts zu holen, muss er die eidesstattliche Versicherung abgeben

  9. Dein Titel/Urteil ist 30 Jahre gültig, du kannst ihm also regelmäßig den Gerichtsvollzieher zum Pfänden vorbei schicken (wenn sich an seinen fianziellen Verhältnissen nichts ändert, nur alle 3 Jahre wieder zum Erneuern der eidesstattlichen Versicherung).

  10. Geht der Schuldner in die private Insolvenz, melde deine Forderung als "aus unerlaubter Handlung erlangt" für die Insolvenztabelle an, dann wird er von diesen Schulden nicht befreit.

Das Problem bei der Sache ist nur, du musst für alles erstmal in Vorleistung gehen, also alle Kosten zunächst vorschießen. Diese Kosten werden dem anderen allerdings auf die Gesamtforderung aufgeschlagen.

Das Gute ist, für all das gibt es keinen Anwaltszwang... man kann natürlich einen nehmen, muss man aber nicht ;)

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Ja das geht, du musst es nur aussitzen. Also alle Schreiben etc. ignorieren und auf den Tag warten, an dem die Polizei mit Haftbefehl an die Tür klopft. Da ist dann die letzte Möglichkeit zu bezahlen, macht man das nicht, sitzt man ein. Wie lange kann ich dir nicht genau sagen, rechne mal mit 10 Euro pro Tag, also um die 20 Tage.

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Du hast die MPU bestanden, richtig? Als Fußgänger darf man betrunken sein, wenn man nicht mehr Wegefähig ist (in der Poliezisprache eine "Hilflose Person") dann wird man in Gewahrsam genommen. Also entweder kommt man mit zur Polizei, ins Krankenhaus oder nach Hause, je nach Alkoholisierungsgrad.

Für betrunkene Fußgänger gibt es eine Auffangtatbestand in der StVO, aber ich kenne nicht einen Fall, in dem der je mal angewendet wurde... ich weiß auch grad gar nicht mehr, welcher das ist. Ist zumindest nur eine relativ günstige Ordnungswidrigkeit, keine Straftat und auch nichts, was Führerscheinrepressalien zur Folge hätte.

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Also einen Strafbefehl kann man annehmen, muss man aber nicht, wenn man ablehnt, kommt es zur Verhandlung, da kann dann mehr oder weniger rauskommen, dafür wirds auch teurer weil eben die Gerichtskosten noch dazu kommen. 9 Monate für den §316 StGB (also folgenlose Trunkenheitsfahrt) ist absolut üblich. Ich glaube nicht, dass da noch viel rauszuholen ist.

Wir hatten hier schon Fälle von Taxifahrern, Selbstständigen und auch Postzustellern, die haben alle ihre 9 Monate und mehr bekommen....

Sorry wenn ich das jetzt so sage, ich weiß, es ist immer leicht den Moralapostell zu spielen, wenn man selbst nicht betroffen ist, aber wenn man sich dafür entschieden hat, besoffen Auto zu fahren, dann muss man eben auch damit leben, für eine gewisse Zeit anderweitig zur Arbeit zu kommen. Es soll ja auch nachhaltig eine Lehre sein.

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Was wäre denn, wenn man das Handy verloren hätte? Da gibt es doch Ersatz-Sim-Karten vom Anbieter für solche Fälle.

Das Handy wird so lange als Beweismittel bei der Akte bleiben, bis es als Beweismittel eben nicht mehr von Nöten ist. Dann kann bis nach der Durchsuchung sein, aber auch bis zum Verfahren dauern.

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Richtig gute Komplettfälschungen gibt es nicht, es gibt zwei Sachen, die die Fälscher nicht nachmachen können und die relativ leicht erkennbar sind.

Verfälschte Ausweise sind schon kniffliger, aber meistens fallen die beim Bild auf, da dieses mühevoll ab und ein neues wieder drangebastelt werden muss, wenn man genau hinschaut, fallen diese Bastelarbeiten auch auf.

Die meisten Fälschungen (egal ob komplett oder verfälscht) sind aber eh nicht gut gemacht, richtige Meisterwerke gibt es echt selten. Liegt schließlich auch am Preis....

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Den lieben Gott lass mal lieber aus dem Spiel...

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Ich gehe mal davon aus, dass die Screens Bewährungsauflagen waren. Würde sonst keinen Sinn machen...

Wenn es so ist, dann kann die Bewährung natürlich widerufen werden, muss aber nicht zwingend. Allerdings bist du nun erstmal ein Bewährungsversager.... bei der nächsten Verhandlung kann es dann darauf hinauslaufen, dass es gar keine Bewährung mehr gibt.

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Beim Praktikum wirst du ein Piercing haben dürfen (wie das ankommt, ist die andere Frage). Im Polizeidienst ist es im Dienst, im Gesicht, nicht erlaubt.

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Nein, man darf nicht so ohne Weiteres belibig viele Kanister mitführen. Ich weiß nicht, wie die Höchstgrenzen bei Benzin/ Diesel liegen, dies wird geregelt (alle Gefaahrgüter) in der Gefahrgutverortnung, in Zusammenhang mit der ADR und der Gefahrgut-Ausnahmeverortnung.

Kleine Mengen sind in der Regel immer ausgenommen (sonst bräuchte man für jede Haarsprayflasche eine Genehmigung), aber es gibt für alles Obergrenzen, auch für hochentzündliches Benzin und weniger entzündliches Diesel.

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Also Vorfahrt kann man nur bei querendem Verkehr haben, nicht bei Fahrzeugen, die in gleicher oder entgegengesetzer Richtung fahren. Man kann hier tatsächlich allen Fahrern einen Vorwurf machen - je nach dem, wie genau die tatsächliche Lage vor Ort war.

Für dich kommt "zu wenig Abstand zum Vorrausfahrenden" in Betracht, denn mir einer Notbremsung des Vordermanns hat man immer zu rechnen.

Für den vor dir kommt "starkes Bremsen ohne zwingenden Grund" in Betracht, allerdings nur, wenn das Bremsmanöver Unverhältnismäßig zur Situation war.

Der Entgegenkommende hat seine Wartepflicht nicht eingehalten.

Wenn es so war, wie geschildert, dann hat der Entgegenkommende die Unfallursache gesetzt und ist somit natürlich Unfallverursacher (inkl. Unfallflucht). Das entbindet dich aber trotzdem nicht von der Pflicht, zu deinem Vordermann jederzeit genügend Abstand einzuhalten. Also wird es auf eine Teilschuld hinauslaufen. Wenn der Vordermann unverhältnismäßig gebremst hat, dann bekommt auch er noch ein Stück vom Kuchen...

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Der Führerschein könnte erstmal wieder aberkannt werden, weil er dort nie wohnhaft war. Ansonsten ist er schon gültig, aber eben nicht in Deutschland!

Nach diesem ganzen Führerscheintourismus im Sinne der EU-Verordnung ist das Führerscheinrecht so oft reformiert worden, dass mitlerweile alle Schlupflöcher gestopft sein dürften.

Zunächst einmal muss er tatsächliche im entsprechenden Land für mindestens 6 Monate wohnhaft gewesen sein - und zwar nicht nur gemeldet, sondern tatsächlich überwiegend auch dort aufhältig

Dann muss die Sperrfrist abgelaufen sein, dies könnte nach 1,5 Jahren schon erfüllt sein

Und schließlich (das Wichtigste) muss die MPU erfolgt sein, entweder im Inland, aber auch im Ausland, wenn es den deutschen Vorschriften genügt. Ohne diese MPU-Erfüllung gibt es eben nur einen Führerschein, der eben nicht in Deutschland gilt.

Geb ihm bloß kein Fahrzeug, dann bist du ebenfalls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (durch Unerlassen) dran, der Fahrzeughalter hat da eine Garantenpflicht. Wenn es zum Unfall - im schlimmsten Fall mit Personenschaden - kommt, kanns richtig bitter werden. Und zwar strafrechtlich (auch für dich), als auch Zivilrechtlich (Schadensersatz, Regreßforderungen der Versicherung u.s.w.)

Wenn er das nicht einsehen will sag ihm, er soll seinen Führerschein der Führerscheinstelle zum Anerkennen übergeben, die werden ihm dann schon sagen, ob und unter welchen Vorrausetzungen, dies erfolgen kann.

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Ja, dein Kumpel kann es machen, dannach musst du zum TüV und eine Abnahme machen lassen. Die genauen Preise kenne ich nicht, schätze mal zwischen 30 und 70 Euro. Abschleppkosten und Unterstellkosten können anfallen, müssen aber nicht, je nach dem wer abgeschleppt hat und wo untergestellt wurde (von der Polizei und bei der Polizei kostet in der Regel nichts). Ob der Roller zerlegt wurde hängt davon ab, wann du die Veränderungen gestanden hast, war das früh genug, also vor der Zerlegung, dann wurde es nicht gemacht. Aber vielleicht war er schon zerlegt, dann kostet es - je nach Aufwand - zwischen 400 und 700 Euro (mit Gutachten) und du bekommst auch nur Einzelteile zurück.

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Wenn der Vermieter auch in dem Haus wohnt, geht es relativ einfach (Verdoppelung der Kündigungsfrist), ansonsten wird das für einen Kündigungsgrund nicht reichen.

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Straftat = Fahren ohne Fahrerlaubnis, beim Erstverstoß meistens (muss aber nicht!) Folgenlos, beim Zweitverstoß Strafe (bei Jugendstrafrecht Sozialstunden) und Führerscheinsperre (in der Regel 2 Jahre, also Auto dann mit 20 Jahren).

Außerdem werden Kennzeichen und Betreibserlaubnis kassiert, dem Straßenverkehrsamt übersandt und diese gibts dann wieder, wenn das Mofa tatsächlich wieder gedrosselt ist (nachweislich, also mit TüV-Bescheinigung).

Bei Unfällen kannst du von der Versicherung in Regress genommen werden (zahlst also den entstandenen Schaden wieder zurück).

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Nein, die Polizei nimmt die Anzeige auf und der Richter bestraft dann eventuell die Täterin für den Gesetzesbruch (Sachbeschädigung), dein Geld bekommst du deshalb noch nicht wieder.

ABER: Vor Gericht müssen die Mädels, die dabei waren, als Zeugen die Wahrheit sagen und auch bei der Polizei verkneifen sich die Meisten schon das Lügen, außerdem sind die Meisten nicht besonders Scharf drauf, eine Anzeige am Hals zu haben. Du hast die Möglichkeit Strafantrag zu stellen und den Rückzug des Antrages an die Begleichung des Schadens zu knüpfen (die Anzeige läuft zwar trotzdem weiter, aber du signalisierst dann, dass du an der Bestrafung nicht mehr interessiert bist). Als Druckmittel ist eine Anzeige (natürlich nur, wenn diese berechtigt ist!) immer gut.

Wenns nicht hilft, musst du dir den Schaden einklagen, dafür braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, da können auch die Eltern helfen. Einen Brief schreiben und zur Zahlung auffordern, kann man auch ohne Anwalt, auch einen Mahnbescheid kann man sehr einfach selbst verschicken. Wenn es allerdings ans Klagen geht, wird es komplizierter und ein Anwalt wird tatsächlich erforderlich. Wenn ihr wenig Geld habt, kann man aber evtl. Prozeßkostenhilfe bekommen (die zahlen dann den Anwalt und die Gerichtskosten).

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Was man (neben Tierarzt versteht sich!) sofort machen sollte, ist das Katzenstreu wechseln, sofern man ein Klumpstreu verwendet! Mit der Katze stimmt gesundheitlich was nicht, wenn sie sich jetzt noch Haufenweise Klumpstreu reinhaut, dann wirds richtig schlimm. Es gibt Streu für Katzenkinder (die probieren auch ganz gern mal), das klumpt nicht und ist auf pflanzlicher Basis und ungiftig.

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Gibt es nicht, entweder man macht es, weil man es als seine Bürgerpflicht sieht (so halten es die meisten). Oder man macht es, wenn eine Prämie ausgelobt wurde, dann bekommt man eben das Geld, oder man wird für eine Sache wie die Zivilcourage-Orden oder ähnliche Preise vorgeschalgen, dann bekommt man eben so einen.

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