Der Führerschein könnte erstmal wieder aberkannt werden, weil er dort nie wohnhaft war. Ansonsten ist er schon gültig, aber eben nicht in Deutschland!
Nach diesem ganzen Führerscheintourismus im Sinne der EU-Verordnung ist das Führerscheinrecht so oft reformiert worden, dass mitlerweile alle Schlupflöcher gestopft sein dürften.
Zunächst einmal muss er tatsächliche im entsprechenden Land für mindestens 6 Monate wohnhaft gewesen sein - und zwar nicht nur gemeldet, sondern tatsächlich überwiegend auch dort aufhältig
Dann muss die Sperrfrist abgelaufen sein, dies könnte nach 1,5 Jahren schon erfüllt sein
Und schließlich (das Wichtigste) muss die MPU erfolgt sein, entweder im Inland, aber auch im Ausland, wenn es den deutschen Vorschriften genügt. Ohne diese MPU-Erfüllung gibt es eben nur einen Führerschein, der eben nicht in Deutschland gilt.
Geb ihm bloß kein Fahrzeug, dann bist du ebenfalls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (durch Unerlassen) dran, der Fahrzeughalter hat da eine Garantenpflicht. Wenn es zum Unfall - im schlimmsten Fall mit Personenschaden - kommt, kanns richtig bitter werden. Und zwar strafrechtlich (auch für dich), als auch Zivilrechtlich (Schadensersatz, Regreßforderungen der Versicherung u.s.w.)
Wenn er das nicht einsehen will sag ihm, er soll seinen Führerschein der Führerscheinstelle zum Anerkennen übergeben, die werden ihm dann schon sagen, ob und unter welchen Vorrausetzungen, dies erfolgen kann.