Hallo,
ich war vor einigen Monaten bei einem Anwalt, da ich mich von meinem Mann scheiden lassen wollte... Es kam zu einem Erstgespräch bezüglich Trennungsunterhalt und er machte einige Kopien. Dann wollte er von mir 20 Euro in Bar (die ich aber nicht dabei hatte) und das ich einen Prozesskostenhilfeschein beantrage, da ich auf Grund einer Erkrankung nicht erwerbstätig bin und kein Einkommen habe.
Sobald ich den Schein hätte und die zwanzig Euro begleiche, würde er dann "loslegen".
Ich hatte beides jedoch noch nicht erledigt und es stellte sich ein, dass mein Mann und ich und gelegentlich wieder trafen, mehrere Aussprachen führten und es wieder miteinander versuchen würden...
Die Rechnung des Anwaltes kam natürlich auch, was mir auch klar war, wegen dem Erstgespräch. Die Summe jedoch kann ich nun nicht ganz nachvollziehen, denn ich soll 577 Euro bezahlen, für dieses Gespräch und einigen Kopien. Es ist nie ein Schreiben an meinen Mann rausgegangen. Meine Frage ist nun, sind diese Gebühren dennoch berechtigt? Und falls ja, wie setzt sich dann eine solche Summe zusammen?