Klar, hier ist ein ausführlicher Text, den du z. B. an die AOK oder deinen Zahnarzt schicken oder für eine Beratung verwenden kannst – du kannst ihn natürlich noch anpassen:
Betreff: Rückfrage zu Zahnbehandlungen und Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich bezüglich zweier Zahnbehandlungen, die ich im letzten Jahr erhalten habe, erkundigen und eine Klärung zur Kostenübernahme durch meine Krankenkasse (AOK) anregen.
Im letzten Jahr habe ich zwei Füllungen am gleichen Zahn erhalten.
Die erste Füllung hat mich 150 € gekostet, die ich aus eigener Tasche bezahlt habe. Leider hat diese Füllung nicht gehalten und der Zahn hat bereits nach kurzer Zeit starke Schmerzen verursacht.
Wenige Wochen später musste ich erneut zum Zahnarzt und bekam erneut eine Füllung am gleichen Zahn, diesmal zum Preis von 350 € – ebenfalls privat bezahlt. Trotz der erneuten Behandlung bestehen die Schmerzen weiterhin, und es ist keine Besserung eingetreten.
Da ich gesetzlich bei der AOK krankenversichert bin, stellt sich mir die Frage, ob und inwiefern diese Leistungen von der Krankenkasse hätten übernommen werden müssen.
Ich habe in beiden Fällen den vollen Betrag selbst gezahlt, obwohl es sich um notwendige medizinische Behandlungen gehandelt hat.
Daher meine Bitte um Klärung:
1. Besteht die Möglichkeit, dass ein Teil oder die gesamten Kosten im Nachhinein von der AOK übernommen werden können?
2. Welche Voraussetzungen hätten für eine Kostenübernahme vorliegen müssen?
3. Gibt es Wege der Rückerstattung oder alternative Lösungen, z. B. Kulanzregelungen, Zusatzleistungen oder eine nachträgliche Prüfung der medizinischen Notwendigkeit?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meinen Fall prüfen könnten oder mir zumindest mitteilen, welche nächsten Schritte ich einleiten kann.
danke für ihre Hilfe