Warum stellst Du diese Frage hier im Forum und fragst nicht einfach Deinen Zahnarzt?

Teilweise werden Leistungen direkt mit der Kasse abgerechnet. In einigen Fällen muss der Patient allerdings dafür eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit die Praxis direkt mit der Kasse abrechnen kann. Der sog. Eigenanteil wird den Patienten direkt in Rechnung gestellt. Hier bieten aber auch viele Praxen Teilzahlungsmöglichkeiten an. Was genau bei Dir zutrifft kann Dir tatsächlich nur Deine Zahnarztpraxis direkt sagen. Alles andere hier ist Spekulation.

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Es gibt jede Menge Tarife. Da den Überblick zu behalten ist nahezu unmöglich. Sie sollten aber darauf achten, daß es sich nicht um einen reinen "Ergänzungstarif" zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt, sondern auch Leistungen abseits des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen - so wie sie es gerne hätten - übernommen werden. Ergänzungstarife stocken lediglich den Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Behandlung überhaupt nicht - weil nicht in ihrem Leistungskatalog enthalten - dann gibt es auch nichts aufzustocken. Die Zusatzversicherung zahlt dann auch nicht.

z.B. Sie möchten gerne eine regelmäßige Prophylaxebehandlung. Diese ist nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskataloges. Die Krankenversicherung bezahlt sie normalerweise nicht. Daher gibt es auch nichts aufzustocken.

Ähnliches gilt z.B. für Implantate, bleaching etc.

Hier sollten Sie sich ausführlich beraten lassen.

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Warum fragen Sie nicht einfach Ihren Zahnarzt!?Der ist schließlich Spezialist dafür.

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Wie kann ich die Schule anzeigen?

Mein Sohn hatte im letzten Jahr der Volksschule am vorletzten Tag beim Ausflug einen Unfall.Dabei wurde ihm die hälfte des vorderen Schneidezahns ausgeschlagen. Nach vielen Terminen und Behandlungen bei dem Zahnarzt wurde ihm eine Prothese angefertigt. Es ist fix das er dann wenn er erwachsen ist ein Implantat bekommt. Bei unserem letzten Termin hat sich herausgestellt das der Zahn entzündet ist und eine wurzelbehandlung bekommen muss. Da nach der Behandlung normalerweise der Zahn seine natürlich Farbe verliert sind wir zu einem spezialisten gegangen der das kann ohne das sich der Zahn verfärbt. Dort bei der Kontrolle haben wir erfahren, dass durch den Unfall auch der 2. vordere Schneidezahn abgestorben ist. Für diese Behandlung benötigt man 3-4 Behandlungen und wenn wir Pech haben muss er sogar operiert werden. Über die Kosten ( mehrere tausend Euro) red ich nicht mal!

Nun zum Unfall und warum ich die Schule anzeigen will:

Eine Lehrerin seiner Schule ( nicht seine Klassenlehrerin) spielt selber privat Landhockey und will für Ihren Verein (die derzeit keine Kinder für den Nachwuchs findet weil es keine beliebte Sportart ist) Kinder zum Hockes spielen begeistern.
Alles gut bis jetzt. Dabei hat mein Sohn von seinem Schulfreund mit dem Hockeyschläger ein Schlag ins Gesicht bekommen wodurch sein Zahn ausgeschlagen worden ist.

Als ich mein Kind dann von der Schule abgeholt habe, wurde mir dann ein anderer Vorfall geschildert , dass er hingefallen sei usw. Ein 10 jähriges Kind kennt den Unterschied zwischen hinfallen und ein Schlag ins Gesicht bekommen!

Da ich selber mal diese Sportart ausprobiert habe und die Gefahren kannte, fragte ich welche Schutzausrüstung die Kinder bekamen ( Helm, Handschuhe, Mundschutz,..)?

Antwort: KEINE

Frage: WARUM?

Antwort: zu teuer die Eltern würden das nicht bezahlen.

Frage: haben sie uns (die Klasse) gefragt?

Anwort: Nein

Frage: wie hoch sind die Kosten?

Antwort : 5€

Wegen diesen 5€ leidet mein Kind psychisch und nimmt das sein ganzes Leben mit.

Die Gelassenheit von der Schule das sie eh versichert sind und die Kosten übernommen werden nervt mich.

Meine Frage an dei Community:

Ich will die Schule anzeigen , weil meiner Meinung nach haben Sie fahrlässig gehandelt und Sie sollen für die Psychische Belastung und die ganzen Schmerzen die er hat sowohl Mental und körperlich hat und noch haben wird bezahlen!
Weiteres möchte ich, dass die Schule eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, und mit keinem Kind mehr Hockey spielen geht, damit nicht weitere Kinder verletzt werden.

Welchen Weg soll ich da gehen?
Wo kann ich die Schule anzeigen?
Hatte jemand von euch mal einen ähnlichen Vorfall?

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Kinder sind in der Schule gesetzlich unfallversichert. Sie sollten mit der Schule reden, damit eine entsprechende Unfallmeldung erstellt wird. Diese dann gut aufbewahren. Auch nach Jahrzehnten übernimmt dann diese Versicherung die Kosten eines derartigen Schulunfalls.

Den Lehrern möchte ich trotzdem ein Kompliment machen. Endlich mal Pädagogen, die sich trauen mit den Kindern auch mal Neues auszuprobieren. Dass man sich beim Sport verletzen kann ist völlig normal. Es passiert einfach. Egal ob in der Schule, im Sportverein oder auch nur beim Spielen auf der Straße. Da muss nicht immer jemand die Schuld haben!

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Zahnarzt?

Klar, hier ist ein ausführlicher Text, den du z. B. an die AOK oder deinen Zahnarzt schicken oder für eine Beratung verwenden kannst – du kannst ihn natürlich noch anpassen:

Betreff: Rückfrage zu Zahnbehandlungen und Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich bezüglich zweier Zahnbehandlungen, die ich im letzten Jahr erhalten habe, erkundigen und eine Klärung zur Kostenübernahme durch meine Krankenkasse (AOK) anregen.

Im letzten Jahr habe ich zwei Füllungen am gleichen Zahn erhalten.

Die erste Füllung hat mich 150 € gekostet, die ich aus eigener Tasche bezahlt habe. Leider hat diese Füllung nicht gehalten und der Zahn hat bereits nach kurzer Zeit starke Schmerzen verursacht.

Wenige Wochen später musste ich erneut zum Zahnarzt und bekam erneut eine Füllung am gleichen Zahn, diesmal zum Preis von 350 € – ebenfalls privat bezahlt. Trotz der erneuten Behandlung bestehen die Schmerzen weiterhin, und es ist keine Besserung eingetreten.

Da ich gesetzlich bei der AOK krankenversichert bin, stellt sich mir die Frage, ob und inwiefern diese Leistungen von der Krankenkasse hätten übernommen werden müssen.

Ich habe in beiden Fällen den vollen Betrag selbst gezahlt, obwohl es sich um notwendige medizinische Behandlungen gehandelt hat.

Daher meine Bitte um Klärung:

1. Besteht die Möglichkeit, dass ein Teil oder die gesamten Kosten im Nachhinein von der AOK übernommen werden können?

2. Welche Voraussetzungen hätten für eine Kostenübernahme vorliegen müssen?

3. Gibt es Wege der Rückerstattung oder alternative Lösungen, z. B. Kulanzregelungen, Zusatzleistungen oder eine nachträgliche Prüfung der medizinischen Notwendigkeit?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meinen Fall prüfen könnten oder mir zumindest mitteilen, welche nächsten Schritte ich einleiten kann.

danke für ihre Hilfe

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Ich verstehe die Frage nicht!? Der Zahnarzt hat durchaus sinnvolle Zusatzleistungen bei einer Wurzelbehandlung durchgeführt und diese in Rechnung gestellt. Die Kassenleistungen bei einer Wurzelbehandlung entsprechen leider dem medizinischen Stand von vor einigen Jahrzehnten. Da gibt es heute sehr viel bessere Behandlungsmethoden und diese wurden hier angewendet. Allerdings hätte der Zahnarzt das im Vorfeld erklären müssen.

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Eine Kieferorthopädische Behandlung ist eine meist mehrjährige medizinische Behandlung. Die "Zahnspange" ist dabei nur das Mittel zum Zweck. Also bringt es überhaupt nichts, sich eine "Zahnspange" im Ausland anfertigen zu lassen. Sie muss von einem erfahrenen Behandler geplant, angepasst und regelmäßig entsprechend der Verschiebung der Zähne nachjustiert oder sogar neu angefertigt werden. Normalerweise will ein Patient eine Behandlung um ein bestimmtes Behandlungsergebnis zu erzielen. Auch da gilt - billig ist selten gut! Und das hat meistens einen Grund. Wer will schon schlecht ausgebildetes medizinisches Personal ? Oder würdest Du auch eine Herzoperation im Ausland machen lassen, nur weil es "billiger" ist?

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Zähne Musterung Bundeswehr, das Thema wurde zwar schon erfasst jedoch nicht im Detail?

Also ich habe die Möglichkeit wieder meinen Lieblingsarbeitgeber beizutreten (Bundeswehr) Bewerbung / Lebenslauf schauen super aus und +meiner vorherigen Dienstzeit von 8 Jahren schaut der Karriereberater rüber und fand alles in meiner alten Akte als sehr gut. Mein Alter jetzt 38 Jahre.

Ich bin körperlich Fit, Gesundheitlich alles kein Problem.

Jedoch ein Problem habe ich, das ist meine Genetisch bedingt schlechtes Zahnmaterial. Ich bin in regelmäßiger Behandlung und es hatte sich eine versteckte Entzündung unter eines meinem Vorderzahn versteckt. "Tatsächlich nicht bemerkt" Durch diese Entzündung ist fast tatsächlich mein Zahnfleisch stark geschrumpft und somit hat dieser Zahn nun leichtes Thema mit Wackeln.

Mein Zahnarzt konnte es kaum glauben und nun naja kommt es wie es kommt. Sollte ich den Schneidezahn verlieren, dann verliert der nachbarschneidezahn sein halt und das war es mit dem natürlich auch. Diagnose Teilprotese dadurch das links ich eine Krone sitzen habe der quasi mein fehlenden Reizzahn Kosmetisch ersetzt und alles gut soweit.

Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll, Soll ich bis zur Musterung mein Zähne so lassen und Gefahr laufen ein Frontschneidezahn zu verlieren oder nun den Schritt Teilprotese "leider und belastet mich psychich, schon den Gedanken einer Teilprotese". Oder Option 2. Zahnarzt beginnen und den Stand mit Fertigstellungstermin falls noch nicht abgeschlossen mitnehmen. Option 3 einfach durchziehen. Mit Teilprothese vorstellig werden. Wie gesagt ich will nicht ausgemustert werden :/ Vielleicht hat einer Erfahrung / Ahnung oder aus der Vergangenheit ähnliches durch.

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Die Bundeswehr macht bei jedem Rekruten eine Einstellungsuntersuchung. Dazu zählt auch der Zahnarzt. Bei umfangreichem Behandlungsbedarf kann - so war es zumindest früher; meine Erfahrungen diesbezüglich sind schon eine Weile her - durchaus zu einer Zurückstellung führen.

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Wenn Sie keine Schmerzen haben, dann reicht es, wenn Sie am Montag zu Ihrem Zahnarzt gehen. Im zahnärztlichen Notdienst werden üblicherweise nur akute Schmerzen behandelt.

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Amalgam gibt es nur noch in wenigen Ausnahmefällen. Ansonsten wären Kunststofffüllungen die erste Wahl. Diese wiederum werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise erstattet. Patienten haben daher ein Zuzahlung. Kann oder will ein Patient diese Zahlung nicht leisten soll er nach den Richtlinien "nur" eine Glaszementfüllung (GIZ) erhalten. Medizinisch ist das fragwürdig, aber vom Gesetzgeber so gewollt. Im Übrigen wurden Amalgamfüllungen nicht aus medizinischen Gründen, sonder auf Grund von Umweltrichtlinien verboten!!

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Sie stellen zwei Fragen gleichzeitig. Die Antwort auf die erste Frage ist "nein". Zähne verschieben sich nicht durch eine Zahnreinigung. Die Antwort auf die zweite Frage lautet "möglich". Mit einer Schiene kann man durchaus auch Zähne bewegen. Die meisten Schienen sind aus Kunststoff. Und Kunststoffe schrumpfen bei der Herstellung. Dadurch können sie sich leicht verziehen, was wiederum zu einem Spannungsgefühl auf den Zähnen und dadurch auch zu einer minimalen Bewegung der Zähne führen kann.

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Beim homebleaching besteht immer die Gefahr, daß die Zähne ungleich gebleicht werden. Auch werden die Bleichgele nicht als Medikamente, sondern als Kosmetika eingestuft. Im Grunde weiss daher niemand, was in den frei verkäuflichen Bleachinggelen so drin ist. Auch können homebleching-Gele nur sehr schwach konzentriert sein, da sonst das Zahnfleich verätzt wird. Ein Zahnarzt hat die Möglichkeit das Zahnfleisch zu schützen und kann daher ganz andere Wirkstoffe einsetzen.

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Erst einmal zum Zahnarzt gehen. Wenn der nichts findet, dann können Sie immer noch zum Neurologen gehen. Irgend etwas stimmt nicht im Verlauf des Unterkiefernerven. Hatten Sie kürzlich erst eine Zahnbehandlung mit einer Injektion?

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Finger weg von solchen "Eigentherapien". Entweder sind sie komplett nutzlos (und trotzdem teuer) oder sogar gefährlich. Man kann sich z.B. mit zu starken Bleichmitteln auch das Zahnfleisch und dei Schleimhaut verätzen. Ein Zahnarzt hat die Möglichkeit entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Abdecken des Zahnfleisches mit Kofferdam).

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Das ist mit großer Wahrscheinlichkeit kein Mundsoor. Auch die Stelle wäre untypisch für eine Pilzinfektion, ebenso wie die Schmerzen und das Brennen. Es könnte z.B: eine Aphte oder auch eine Herpesinfektion sein. Gehen Sie am besten direkt morgen zu Ihrem Zahnarzt.

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Da könnte ich Dir mehrere Antworten geben:

  1. Das Profil, wo Du vermutlich die besten Noten haben wirst. Leider ist der Numerus clausus für Medizin und Zahnmedizin immer noch sehr hoch und nur ein sehr gutes Abitur sichert die Wahrscheinlichkeit, zeitnah einen Studienplatz zu bekommen. Das ist leider ein Fehler im System, denn gute Noten allein machen noch keine guten Ärzte (schließt es aber auch nicht aus!).
  2. Naturwissenschaftliche Vorkenntnisse sind im Studium von Vorteil. Allerdings lernt man das während des Studiums.
  3. Zahnarzt ist in Teilen durchaus ein künstlerischer und gestaltender Beruf. Man muss Formen modellieren können. Das zu lernen finde ich schwieriger als Naturwissenschaften zu lernen.
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Wie oben richtig erwähnt, hat der Zahnarzt vermutlich ein Medikament aufgebracht und den Zahn provisorisch verschlossen. Mit Glück beruhigt sich der Nerv und er "mauert" sich nach innen ein (bildlich gesprochen). So kann sich das Gewebe vor äußeren Einflüssen schützen.

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Normalerweise hat man nach dem Fädenziehen nicht mehr Schmerzen als vorher. Eher weniger, da die Fäden manchmal auch unangenehm sein können.

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Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gesetzlich geregelt. Diese Regelung gilt, sofern keine zusätzlichen betriebsinternen oder tariflichen Vereinbarungen getroffen worden sind. Insofern ist die Unterschrift nicht "blanko". Das Einverständnis der Mitarbeiter ist Voraussetzung für die KA. Stimmt der Mitarbeiter nicht zu, kann allerdings eine betriebsbedingte Kündigung drohen. Nicht umsonst beantragt eine Firma KA. Sie muss sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden und das auch nachweisen. Für einzelne Mitsarbeiter kann das dann durchaus bedeuten, daß sie zusätzlich Grundsicherung in Anspruch nehmen können. Aber besser so als den Arbeitsplatz verlieren.

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Sie müssen den Artikel genau lesen. Er betrifft die Humanmedizinpraxen, denn die bekommen einen Ausgleich bezahlt. Zahnärzte fallen nicht darunter und können deshalb auch Kurzarbeit beantragen.

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