jo ich hatte vor ner weile gerichtsverhandlung und habe eine haftstrafe bekommen die auf 3 jahre bewährung ausgesetzt wurde, mit den auflagen jeden monat zu suchtberatung zu gehen und das dem gericht nachzuweisen was ich auch mache. außerdem muss ich innerhalb von einem halben jahr 4 screenings abliefer und mich drogenfrei halten, im urteil steht: das gericht wideruf die strafaussetzung wenn der verurteilte gegen die auflagen oder weisungen "gröblich" oder "beharrlich" verstößt. ich hab aufgehört zu kiffen seit über 3 monaten und hab auch keine opiate sprich medikamente mehr genommen. im bluttest der dem gericht vorlag war haufenweise thc und diazepam etc. ich konsumiere gelegentlich speed und wollt heut evt. n halbes g koka zu mir nehmen ... war ne ganze weile lang abhängig von amphetaminen meine frage jetzt wenn ich die nächsten tage mein 1. urin test abliefern muss und er ist negativ auf thc etc aber es werden spuren von amphetamin gefunden (weswegen ich auch zur suchtberatung gehe) wird dann direkt meine bewährung wiederrufen oder kann ich damit rechnen das sie sehen das es im vergleich zu vorher weniger geworden ist und den 2. test abwarten bevor sie die bewährung aufheben und ich in den bau muss ?