Ein Meister ist als Friseur erforderlich - außer Sie haben viel Erfahrung

Der Friseurberuf ist ein Handwerk, bei dem die Meisterpflicht besteht. Deshalb müssen Sie einen Meisterbrief besitzen, um Ihren eigenen Friseursalon zu eröffnen. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie:

aufgrund Ihrer Erfahrung als Friseur eine

 

Ausübungsberechtigung

 

(§7 HwO) bei der Handwerkskammer erhalten, odersich aufgrund Ihres speziellen Friseur-Konzeptes eine

 

Ausnahmebewilligung

 

(§8 HwO) bei der Handwerkskammer einholenoder aber wenn Sie einen

 

Meister als Betriebsleiter

 

einstellen.

Die Bedingungen für eine Ausübungsberechtigung (§7 HwO) sind:

eine bestandene

 

Gesellenprüfung

 

im Friseurhandwerkmindestens für

 

sechs Jahre Arbeit

 

als Friseur davon mindestens

 

vier Jahre in leitender

 

Stellung (Nachweis über Arbeitszeugnisse oder Stellenbeschreibung)Besitz der

 

erforderlichen Kenntnisse

 

in betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht 

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