Es ist eine kiesstrasse die von der Hauptstraße  zu unserem Hof führt. Die Gemeinde ist als Eigentümer eingetragen aber durch gefrieren im Winter, tauen im Frühjahr und starken Verwaschungen beim Regen ist sie sehr schlecht befahrbar. Ich dachte es gibt, wenn die Straße Eigentum der Gemeinde ist neben den rechten auch Pflichten, z.b. Die Straße in einem angemessenen Zustand zu erhalten. Könnt ihr mir da mit Gesetzestexten bzw Präzedenzfällen weiterhelfen ?

Danke schon mal