Es gibt im Internet zuhauf solch fragen ... oftmals mit einer komplexen Story dahinter. ich verzichte jetzt darauf und beschränkte mich allein auf die frage :

Kann das jugendamt bei einer Schwangerschaft, wenn lediglich nur die Handynummer bekannt ist, Auskunft über den Beistzer beim zuständigen Provider erzwingen ? hierbei geht es um die unterhaltspflicht.

zudem : Angenommen die nummer wurde gesperrt, gelöscht oder whatever ... ist eine Ermittlung des Besitzers dann noch möglich ? ich gehe mal davon aus das solche Daten gespeichert werden .. die frage ist nur in wie weit das JU an diese Daten rankommen kann.

Danke vorab für die hilfe