70er... BRD... wie wäre es denn mit der RAF? Da kann man gut und ewig diskutieren.

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Wie Bender3000 richtig schreibt, umfasst der Begriff der Kinderbetreuung eine ganze Menge. Wichtig hierbei ist, dass du verantwortlich Kinder betreut hast und das kann wirklich alles sein, wo du mit Kindern zu tun hattest. Das kann ebenso institutionell (KiTa, etc.) wie informell (Ballspiel beim Grillabend) sein. Prinzipiell reicht es, wenn du tabellarisch deine Referenzen auflistest. Es schadet jedoch generell nicht, wenn man bei Betreuungsaufgaben eine Art Vereinbarung gegenzeichnen lässt, in der steht (wie du fragst), dass man so und so lange (un-)regelmäßig auf so und so viele Kinder aufpasst (bzw. aufgepasst hat).

Wenn du schon einmal gesittest hast, unterschreiben dir die Eltern sicher gern einen entsprechenden Zettel, sofern es ihren Kindern danach noch gut ging :) Bei solchen Anliegen machen die wenigsten Eltern Probleme.

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Es ist schon erstaunlich was manch User_in hier so zum Thema Multikulturalität von sich gibt. Das eigentliche Problem an der Sache ist, dass Sie durch einen Namen überhaupt gar keinen Beitrag zur multikulturellen Gesellschaft leisten. Ihr Kind hat dann einen Namen und Punkt. Und nennen Sie ihr Kind wie Sie möchten.

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Am besten spezialisierst du dich auf einen Aspekt, denn das ganze Kinder- und Jegendrecht ist doch recht umfangreich.

Es beinhaltet unter anderem:

  • Grundrechte der Kinder UN-Kinderschutzkonvention
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz bzw. SGB VIII
  • Jugendschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Ausbildungsrecht
  • Arbeitsförderung
  • BAföG
  • Jugendfreiwilligendienstegesetz
  • Jugendstrafrecht
  • Jugendgerichtsgesetz
  • Familienrecht
  • Gewaltschutzgesetz
  • Unterhaltsvorschussgesetz
  • Internationale Familienrechtsübereinkommen
  • Adoptionsrecht

Also eine ganze Menge. Gut ist es sicherlich mit der UN-Kinderrechtskonvention einzusteigen, weil diese eine ganze Menge Sachen beinhaltet. Langweilig wären dagegen wahrscheinlich Informationen zum Adoptionsrecht oder zum BAföG.

Besonders spannend finde ich das SGB VIII (KJHG), da hier z.B. alle Maßnahmen des Jugendamtes festgelegt sind.

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Das grundsätzliche Problem solcher Belohnungsansätze sind ihr behaviouristisches Konzept. Die Kinder werden gezielt so trainiert, dass sie den Maßstäben der Belohnung / Bestrafung genügen und handeln nicht von sich aus. Auch wenn sie erfolgversprechend sind und Erfolg bringen, muss man sich über den Preis den man zahlt bewusst sein.

Mir ist ein ehrliches Verhältnis zu meinen Kindern wichtiger, als ein abgerichtetes Funktionieren. soust schreibt ganz richtig, dass das Motivationspotential solcher Ansätze arg begrenzt ist. Auch Kyra700 betont den Aspekt des Konditionierens. Es hat schon den faden Beigeschmack einer Hundepfeife, wenn ich mittels umherwedelnden Plus- und Minuspunkten das Verhalten meiner Kinder steuern kann.

Eine partizipative Gleichberechtigung sieht anders aus.

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Der Intention des Fragestellens scheint ja Erkenntnisgewinn zu sein. Das heißt DU solltest DICH fragen, was du wissen willst. DU bist ja kein Roboter der alles stupide ausführst. Hinterfrage deine Tätigkeiten dort, Handlungsabläufe und Handlungsroutinen. Warum machen wir das so und nicht anders? habe ich richtig reagiert? Wo sind Handlungsaltenativen?

Das sind Fragen, die auch automatisch aufkommen müssten, wenn du arbeitest bzw. deine Arbeit dort reflektierst. Und diese Fragen kannst du 1:1 an deine Betreuer_innen richten. Du mnusst lernen, selbst Fragestellungen zu formulieren. Ein konkretes Erkenntnisinteresse wirst du ja sicherlich haben. Die Seite hier ist ja nicht für gute Noten zuständig.

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Wenn du gerne kochst und mit Kindern "arbeitest", wie wäre es dann mit so etwas wie "Die Bedeutung von Ernährungskunde für die Kindesentwicklung"? So als Richtung.

Quasi eine Verbindung herzustellen zwischen der Vermittlung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse im Unterricht (oder in der elterlichen Sozialisation) und der Anwendung dessen seitens der Kinder / Jugendlichen in der alltäglichen Ernährung.

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Meine Kinder sind jeweils im Alter von 9 Monaten in den Kindergarten gekommen. Daher hatten wir keine übermäßigen Abnabelungsprobleme. Prinzipiell wird es mit Ihrem Sohn besser werden, wenn er das Gefühl bekommt, dass Sie Ihren Sohn nicht im Sinne eines "Loswerdenwollens" abgeben, sondern er hier die Möglichkeit hat, außerhalb eines sicheren Zuhauses Erfahrungen zu sammeln und Spaß zu haben; und dass Sie trotzdem immer wieder kommen um ihn abzuholen. So etwas muss sich entwickeln und ich halte nicht viel von einem harten Trennungsschritt. Ein schrittweises Entfernen ist in solchen Fällen meistens angebracht, da unterstütze ich die Antwort beangatos. Dennoch müssen Sie für sich und Ihren Sohn eine annehmbare Lösung finden.

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Das lässt sich mit diesem einen Beispiel nicht so einfach sagen. Wir kennen das Kind nicht und auch nicht, wie es sich sonst so gibt. Ich gebe MarieTigger recht, dass Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können nicht in die Hände von Kindern gehören, wenn sie damit nicht umgehen können. Man kann dem Kind ja auch zeigen, wo der Müll kommt, damit es selbst den Müll wegbringen kann.

Nur weil das Kind Protest eingelegt hat, als Sie ihm etwas wegnahmen, heißt das nicht, dass es sich zwangsweise in einer Trotzphase befindet. Ich würde ebenso Protest anmelden, wenn mir etwas weggenommen wird, was ich gerade eingehend untersuche.

Prinzipiell sind solche Fragen (und auch die andere von Ihnen gestellte) Themen, die in Teambesprechungen oder Einzelbesprechungen diskutiert werden müssen. Hier können nur "Pauschalurteile" gefällt werden, da keiner Ihre Kinder geschweige deren Sozialisationshintergrund kennen kann.

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Wenn sie mit 100 Würstchen je 20 ct Verlust gemacht hat, sind das insgesamt 20 Euro, die sie zu wenig eingenommen hat. Die muss sie jetzt auf die restlichen Würstchen umschlagen, d.h. 20 Euro auf 200 Würstchen sind 10 ct. pro Wurst, die sie mehr verlangen muss. Also 1,10 pro Wurst.

Gerechnet: 300 = 200 * x + 100 * 0,8

300 = 200 x + 80 I-80

220 = 200 x I :200

1,1 = x

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Der Fußstopper soll bewirken, dass man mit seinem Fuß nicht mehr in Richtung Kette rutschen kann. Er wird einfach auf das Pedal geschraubt und begrenzt so den Spielraum, in dem dein Fuß nach vorne rutscht.

Wichtig ist es zu beachten, dass der bestellte Fußstopper auch zu deinem Pedalfabrikat passt. Den Fußstopper kann man im übrigen auch für das Hi-Hat Pedal verwenden.

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Die Stichworte "Geschichte des Euro" bzw. der Währungs- und Wirtschaftsunion und das Konstrukt der "Regierung" sind jeweils in Wikipedia mit guten Grundlagenartikeln zu finden. Im Anschluss an diese Artikel sind immer Literaturlisten zur eigenen Recherche und zum vertiefenden Lesen zu finden. Fangen Sie doch damit an. (Das ist zumindest kostenlos...)

Das ganze "Wirtschaftszeug" ist schon an sich sehr breit gefächert. VWL, das Versicherungswesen, usw. füllt ganze Bibliotheken.

Vielleicht versuchen Sie es mit einem politikwissenschaftlichen Grundlagenbuch. So z.B.:

Wörterbuch der Politik - amazon.de/W%C3%B6rterbuch-zur-Politik-Manfred-Schmidt/dp/3520404036/ref=pdsimb_6/277-5159870-9477935

Das Wichtigste über Politik & Wirtschaft: Einfach wissen - amazon.de/Das-Wichtigste-%C3%BCber-Politik-Wirtschaft/dp/3423343672/ref=sr12?s=books&ie=UTF8&qid=1358951747&sr=1-2

dtv-Atlas Politik: Politische Theorie - Politische Systeme - Internationale Beziehungen - amazon.de/dtv-Atlas-Politik-Politische-Internationale-Beziehungen/dp/3423030275/ref=sr13?s=books&ie=UTF8&qid=1358951747&sr=1-3

Ich hoffe ich konnte helfen.

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Prinzipiell übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Leistungen zur Grundsicherung nach SGB XII anteilig für Sie und ihren Sohn.

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Leguan, die Einrichtung eines Zeitlimits mit Abschaltung ist sicherlich eine Möglichkeit. Wenn auch eine drastische. Kalter Entzug quasi. Vielleicht machst du dir einmal Gedanken, warum du so viel Zeit am Computer verbringst und vor allem warum du denkst es sei zuviel. Denkst du das? Oder hat mir dir gesagt "Du sitzt bloß noch vorm PC"?

Wenn du guten Gewissens deine Zeit am PC verbringen kannst, hast du auch kein Problem. Andere lesen den ganzen Tag Bücher.

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Wenn Sie in einem Hochschulkontext Fragen zu den Zitationsregeln haben, richten Sie sich nach den in Ihrem Institut gültigen Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Fragen Sie gegebenenfalls nach.

Grundregel ist immer: Jeder nicht eigene Gedanke muss als solcher kenntlich gemacht werden.

Zitieren unterscheidet sich vom Paraphrasieren (Wiedergeben). Zitieren steht "immer in Anführungszeichen" und Paraphrasieren wird in der Quelle durch vgl. gekennzeichnet (vgl. Schäfer 2013, S. 68 ff.)

Wenn Sie mehrere Seiten gelesen haben, ist es sinnvoll die Autoren auch im Text zu nennen (Nach Zimbardo u.a. ist es wahrscheinlich, dass ...) und im Anschluss an diesen Satz die Quelle zu nennen (Zimbardo 1980, S. 12). Danach reicht der Verweis auf "ebenda". Sie müssen dies aber auch nicht nach jedem Satz machen, solange ersichtlich ist, dass es nicht Ihr gedanke ist.

Wie gesagt sollten sich an die Regeln Ihres Instituts halten. Falls es solche nicht gibt ist vor allem Einheitlichkeit gefragt. So lange sie einheitlich jeden nicht eigenen Gedanken als solchen kenntlich machen, sind sie auf der sicheren Seite.

Falls sie keinen Leifaden haben, empfehle ich Ihnen den der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät Jena (Punkt 9):

http://www2.uni-jena.de/erzwiss/institut/Techniken_2012.11.pdf

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Das klingt erst einmal ziemlich normal.

Prinzipiell solltest solch Fragen, aber von deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt klären lassen, da das über Ferndiagnose nun mal nicht verlässlich ist.

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