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es gehört dir :D du zahlst ja immerhin für die Versicherung
es gehört dir :D du zahlst ja immerhin für die Versicherung
ja können sie, wenn die Tat schwerwiegend ist
Ich denke mal du bist schwarz gefahren?
wird beim ersten mal so gut wie immer eingestellt, mit der Warnung das es bei nächsten mal zu einer Verhandlung kommen wird.
Du musst nichts aussagen als Beschuldigter und ich würde das auch niemals tun, du kannst dir die Fragen der Polizei schriftlich geben lassen und du beantwortest sie schriftlich am besten mit absprache eines Anwalts