Nähere Angaben findest Du unter "Pronominale Anredeformen-Wikipedia!
Die Liebesheirat kam erst im 18. Jahrhundert auf.
Eine Ehe auf partnerschaftlicher Ebene war im Mittelalter ehe die Ausnahme. Ehen wurden beim Adel aus politischen Gründen geschlossen und da hatten die zukünftigen Eheleute so gut wie kein Mitspracherecht und Frauen schon gar nicht.
Die unteren Stände wurden auf Befehl ihres Grundherren mit einander verheiratet und hatten zu gehorchen.
Das Mittelalter war eine Ständegesellschaft und alles war geregelt,
Und da gab es noch die sogenannte Kebsehe.
Wer unverheiratet blieb konnte in das sogenannte Frauenhaus (Bordell) gehen. Der Besuch eines Frauenhaus war für verheiratete verboten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Mit dieser Institution ging man im Mittelalter sehr offen um.