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Tatsächlich darf das die Stallbsitzer. Du hast zwar nichts mit den Schulden der Besitzerin zu tun und das Pferd gehört dir auch ab dem Moment in dem du den Kaufvertrag unterschriebst, aber das Pferd wurde wahrscheinlich als eine Art "Pfand" bei Abschluss der Stallmietvertrages hinterlegt. Zumindest war das bei uns am Stall auch so (steht bei uns im Stallmietvertrag). Damit will sich die Stallbesitzerin dagegen absichern das sie auf ihren Kosten sitzen bleibt, falls die Besitzerin nicht mehr zahlen kann (so wie hier in deinem Fall). D.h. das die Stallbesitzerin das Recht hat mit dem Erlös aus dem Verkauf des Pferdes ihre Schulden ausgleichen zu lassen.