Dein Anwalt hat dich zu informieren. Beim Amtsgericht könnten die relativ gereizt reagieren, wenn sie sehen, dass du einen Anwalt hast und trotzdem bei ihnen anrufst. Zu Recht, es ist nicht deren Aufgabe, dir den Sachstand zu erklären.

Wenn du nur wissen willst, ob deine Klage bei Gericht vorliegt, lass dich mit der Prozessliste verbinden und frag da nach.

Ansonsten mach deinem Anwalt mal Feuer ;) Wie gesagt, er muss dich über den Sachstand informieren!

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Zwei Möglichkeiten: Wenn man die alte Adresse weiß, stellt man die Anfrage an das dortige Einwohnermeldeamt und gibt die zuletzt bekannte Anschrift mit an. Wenn man die nicht weiß, braucht man wenigstens das Geburtsdatum und kann dann am letzten Wohnort oder am mutmaßlichen jetzigen Wohnort ebenfalls beim Einwohnermeldeamt die Anfrage stellen.

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Normalerweise wird der Preis für das Shooting berechnet (was habt ihr da vereinbart?) und dann kommt obendrauf eine Pauschale pro bearbeitetes Bild/Bildrechte (hier die 10 €?).

Und habt ihr über eine Veröffentlichung geredet bzw. wer die Bildrechte haben soll?

Klingt alles sehr unseriös, normal wäre eigentlich auch ein schriftlicher Vertrag gewesen. Einen mündlichen Vertrag habt ihr aber trotzdem und es gilt das, was ihr verabredet habt. Blöd nur, dass ihr offensichtlich aneinander vorbeigeredet habt bzw. der Fotograf es auszunutzen scheint, dass du keine Erfahrung mit Verträgen dieser Art hattest.

An deiner Stelle würde ich darauf beharren, dass du das Recht an deinen Bildern nie abgegeben hast und er sie nicht veröffentlichen darf. Vielleicht könnt ihr euch ja unter dieser Voraussetzung auf einen Preis einigen...

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Richtig so.

Oder indirekte Rede: ...dass Herr YYY bis auf weiteres als ... gemeldet sei; Zudem ist angegeben, Herr XXX sei langfristig für eine YY vorgesehen.

Außerdem natürlich auf der Bestätigung - ich denke mal, das war ein Tippfehler.

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Ist das Arbeitszeugnis so schlecht wie ich denke? Wie kann ich es umformulieren?
                     Zeugnis ( fett geschrieben)

Fr. xx geboren am xx in xx, war in der zeit vom 1.08.2012 bis zum 31.01.2014 als Krankenpflegehelferin im xx in xx Beschäftigt.

Das XX in xx ist ein Krankenhaus der Grundversorgung mit 125 betten. neben den Fachabteilungen Chirurgie und innere Medizin sind fünf gynäkologische und fünf urologische belegbetten angegliedert.

der Einsatz von Fr. xx erfolgte auf unserer internistischen station mit 34 planbetten, in der fünf gynäkologische Belegarztbetten integriert sind.

zu den aufgaben von Fr. xx gehörten die: - Durchführung der allgemeinen pflege sowie Krankenbeobachtung - mithilfe bei der speziellen pflege im rahmen ihrer Ausbildung - Vorbereitung und Assistenz bei der Durchführung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen - Ausführung der Patientenbezogenen administrativen aufgaben - Durchführung der hygienischen Maßnahmen

Fr.xx arbeitete mit interesse und verantwortungsbewusstsein. Sie führte die ihr übertragenden aufgaben selbständig gewissenhaft und zuverlâssig aus. Die patienten wurdenvvon ihr sorgfältig und fachgerecht gepflegt.

Fr.xx erledigte die ihr übertragenen aufgaben zu unsere vollen zufriedenheit. Ihr verhalten gegenûber patienten war stets hilfsbereit freundlich und verständnisvoll, zu vorgesetzten undvmitarbeitern war sie korrekt.

Das arbeitsverhältnis von Fr.xx endet vereinbarungsgemäß durch ablauf des zeitvertrages. Wir danken für die zusammenarbeit und wünschen ihr für den weiteren lebensweg alles gute.

xx den 31. januar 2014

so das war nun das ganze Zeugnis

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Das ist insgesamt ne Schulnote 3, auf keinen Fall drüber... Schätzt du deine Arbeitsleistung besser ein? Dann sprich nochmal mit deinem alten Arbeitgeber.

Besonders die Formulierung "zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war sie korrekt" würde ich ändern lassen, da schwingt so ein "mehr aber auch nicht" mit und ist eine ziemlich schlechte Bewertung (Schulnote 4). Statt "korrekt" könnte man schreiben "einwandfrei".

Außerdem könnte man hier und da noch ein "stets" einfügen, "großes Interesse und Verwantwortungsbewusstsein". Auch "gewissenhaft und zuverlässig" ist nicht so positiv, wie es zunächst klingt - das sind Dinge, die eigentlich vorausgesetzt werden.

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Sorry aber - du weißt das nicht erst seit gestern. Und du trägst die Verantwortung für ein Kleinkind...

Es gibt im schlimmsten Fall Notunterkünfte für Obdachlose. Ansonsten wende dich an das Sozialamt, die sind dafür zuständig und vermitteln betreutes Wohnen oder Wohnheime.

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Das könnte auch eine Körperverletzung sein... schließlich hast du zu dieser Behandlung mit 200 °C nie deine Einwilligung gegeben. Wenn du den Salon anzeigen möchtest, könntest du das sicherlich tun. Die Polizei wird dir da mehr dazu sagen können.

Was Schadenersatz angeht - du müsstest nachweisen können, dass dir ein Schaden entstanden ist und wie hoch dieser Schaden ist. Der Schaden muss mit einem bestimmten Betrag bezifferbar sein. Eventuell kann man auch über Schmerzensgeld nachdenken (dazu besser mal einen Anwalt fragen). Bestimmt könntest du aber zumindest den Preis für die Extensions zurückerhalten.

Am besten du wendest dich nochmal direkt an den Salon, vielleicht findet ihr ja eine Einigung!

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War das Verhalten der Polizei Rechtens?

Folgende Situation

Ich (männlich, 17) stand mit einigen Freunden (auch alle 16-17) am Freitag vor einem Einkaufszentrum (In Bayern) in der Nähe des Bahnhofs um vor dem weggehen auf Freunde zu warten und jeder hatte ein Bier in der Hand. Auf dem selben Platz standen auch weiter Gruppen von Jugendlichen von denen eine dann anfing Flaschen zu zertrümmern und zu randalieren, worauf jemand die Polizei verständigte. Als wir dass mitbekommen haben, und nicht sonderlich Lust auf eine Diskussion mit der Polizei hatten sind wir einfach Richtung Stadt gegangen. Auf dem Weg dorthin kamen uns dann gleich ein paar Polizisten entgegen die uns aufhielten, Ausweis und Bier beschlagnahmten und uns aufforderten mitzukommen. Wir gingen dann wieder auf zu dem Besagten Platz wo weitere Polizisten und Jugendlichen waren. Wir mussten dann alle in eine Ecke gehen und und uns Standen 6-7 Polizisten die einen nach dem anderen zu einem Alkoholtest mitnahmen. Das zog sich ungefähr 30 minuten und einige wollte. In dieser Zeit auf die Toilette, worauf eine Polizist Antwortete: Nein dass kannst du später machen! . Nach den Test wurden wir dann aufgefordert mit auf die Wache zu kommen. Als ich mich nach dem Grund erkundigte, da ich ja legal Bier trinken darf und sonst nichts verbrochem habe wozu sie Beweise hätten bekam ich als Antwort: Du hast eine zu hohen Alkoholwert wir nehmen dich mit und informieren deine Eltern. Hier wäre zusagen dass ich nicht sonderlich betrunken war, torkelte, lallte oder aggressiv war, aber anscheinden war der Wert der mir erstmal nicht mitgeteilt wurde zu hoch und der ist entscheidet, was ja Schwachsinn ist, da es Leute gibt die mit 0,8 promille schon torkeln und andere die sich mit 1,3 absolut unter Kontrolle haben. Aber trotzdem wurden wir alle mit aufs Revier genommen und kamen einzeln in einen Raum mit Polizisten wo wir dann auch endlich auf die Toilette durften (nach 70 min!), anschließend durchsucht, befragt und ins System eingetragen wurden. Nebenbei habe ich mitgehört dass bei mir auch etwas von Ruhestörung, Randale und so in den Eintrag geschrieben wurde, obwohl sie keinerlei Beweise für so eine Tat hatten. Dann wurde mein Bruder kontaktiert, ich wurde abgeholt und die Sache war erledigt. Auch wenn ich danach noch Feiern gehen konnte war ich doch ziehmlich sauer da mich diese Aktion ganze 2 Stunden gekostet hat. Hier meine Fragen: - Durfte die Polizei meinen Ausweis und mein Bier beschlagnahmen ohne jeglichen Beweis? - Und was gilt in diesem Fall als "Beweis" ? - Durften die Polizei einfach so eine Alkoholtest durführen, mich auf die Wache mitnehmen und durchsuchen?. Muss man wirklich dass alles über sich ergehen lassen nur weil man ein Jugendlicher ist, der in der Nähe des "Tatortes" mit einer Flasche Bier steht und weder besoffen noch aggresiv ist? Und wie kann man sich in solchen Situationen wehren?

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Du könntest versuchen, das Verhalten der Beamten im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde überprüfen zu lassen. Zu den Erfolgsaussichten kann ich dir leider nicht viel sagen, aber mindestens hätte das einen erzieherischen Effekt bzw. vermittelt, dass du dir nicht alles gefallen lässt.

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Wenn du dich auf § 54 Abs. 2 FamFG berufst, muss nach mündlicher Verhandlung entschieden werden.

Das Urteil, das dir vorliegt, ist offenbar ohne ergangen.

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Welche Formen es gibt - also Nackenfaltenmessung/Nackentransparenzmessung, Fruchtwasseruntersuchung, Chorionzottenbiopsie, Blutuntersuchung...

Da gibt es ja mehr als eine Methode. Vielleicht noch was Vor- und Nachteile sind.

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Ich leide auch seit langem unter Migräne und handelsübliche Schmerzmittel (Ibu, Paracetamol, Aspirin und wie sie alle heißen...) brauch ich gar nicht erst probieren. Am besten du machst einen Termin bei deinem Hausarzt und lässt dich zum Neurologen überweisen.

Es gibt spezielle Medikamente bei Migräne, die gut helfen. Ich hab zum Beispiel ein Nasenspray mit einem Triptan als Wirkstoff verschrieben bekommen, das über die Schleimhäute aufgenommen wird und superschnell wirkt. Lass dir was gutes verschreiben ;)

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Du hättest sogar schon drei Monate vor Vertragsende zum Arbeitsamt gemusst, um dich arbeitslos zu melden.

Jetzt solltest du hoffen, dass du keine Sperre für das Arbeitslosengeld bekommst. Wenn du wirklich gar kein Geld mehr hast, gibt es spezielle Regelungen bei Mittellosigkeit - dazu kann dir dann dein Sachbearbeiter was sagen.

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Die örtlichen Entsorgungsbetriebe haben oft Abfallhöfe, auf denen unter anderem Papierpressen und Datentonnen stehen. Einfach mal googlen.

Bei dem Ikea in unserer Nähe wird auch kostenfrei eine solche Papierpresse zur Verfügung gestellt. Vielleicht wäre das ja eine Möglichkeit ;)

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Du müsstest die Kosten des Gerichtsvollziehers tragen. Die halten sich aber eigentlich in Grenzen, nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/BJNR062310001.html

Hast du vielleicht noch Kontodaten von ihm? Dann könnte man auch eine Kontenpfändung versuchen.

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Das muss dir dein Frauenarzt sagen - war doch bestimmt schon Thema, oder?

Es kommt ja auch darauf an, wie deine Narben aussehen und wie die Risiken eingeschätzt werden, dass z. B. etwas reißen könnte.

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Meine Frauenärztin meinte: viel bewegen, Treppen laufen, warm baden, Himbeerblättertee oder "Hebammentee" (mit Zimt, Nelken und frischem Ingwer), und Sex. Die Arzthelferin hatte noch den tollen Tipp, einmal alle Fenster zu putzen.

Bevor die Kleinen aber nicht bereit sind, bringt das alles nichts ;) Also verausgab dich nicht, wenns wirklich losgeht, brauchst du ja noch Kraft!

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Bist du denn selbst Partei in der Sache? Dann bekommst du es zwangsläufig mit, wenn dir (bzw. deinem Anwalt) die Revisionsschrift zugestellt wird. Ansonsten kannst du auch einfach mal beim Bundesgerichtshof anrufen und dich mit der Prozessliste verbinden lassen. Denen sagst du das Rubrum (wer gegen wen) und die können dir sagen, wenn da etwas eingegangen ist.

Übrigens ist die Einlegung der Revision nur innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Urteils möglich, so zur Orientierung.

Du hast doch sicher spätestens seit dem Berufungsverfahren einen Anwalt, der kann auch für dich nachhaken bzw. dich informieren.

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