Hallo ihr lieben, ich hoffe einer von euch hat ein Tipp oder sogar eine Lösung für mich.
Ich bin 18 Jahre alt und lebe bei meinem Freund und dessem Vater, Ich habe keinen Kontakt zu meiner Mutter, sie hatte bis dato den Anspruch auf mein Kindergeld gehabt. Ich habe einen Antrag(Familienkasse) ausgefüllt, damit ich das Geld überwiesen bekomme usw. Außerdem bekomme ich "Unterstützungs-geld" von meinem Vater, den Unterhalt den er sonst meiner Mutter gezahlt hat. Gestern kam der Brief zurück und darin stand:
Ihren Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes vom ..... wird nicht entsprochen. Begründung: Ihnen wird von unterhaltsverpflichteten Angehörigen ..... Baruntehalt gewährt. Eine Abzweigung des Kindergeldes an Sie ist deshalb nicht möglich. Die Entscheidung beruht auf §74 Abs. 1 EStG.
Kann mir jemand erklären was das heißt ? :) Heißt das meine Mutter bezieht das Kindergeld noch oder nicht ? Und was hat das eine mit dem anderen zu tun, ich dachte das Kindergeld dient dem Kind zur Verpflegung und Unterkunft usw. Und was heißt das für mich ?
Ich bedanke mich schon mal im voraus :D