Hallo an alle User, ich kann ein RMH aus den 50er Jahren kaufen (ca. 80 m² Wohnfläche). Die Wohnräume werden mit an Kaminen angeschlossenen Gaseinzelöfen beheizt, für Warmwasser wird ein Gasdurchlauferhitzer verwendet. Meine Frage: Fällt diese Art der Heizung überhaupt unter die Erneuerungspflicht der EnEV? Dort ist meines Wisses nach immer nur von Heizkesseln die Rede. Vielen Dank für eure Hilfe. kaminwurz50