Fallen Gaseinzelöfen überhaupt unter die Erneuerungspflicht ab 01.01.2015?
Hallo an alle User, ich kann ein RMH aus den 50er Jahren kaufen (ca. 80 m² Wohnfläche). Die Wohnräume werden mit an Kaminen angeschlossenen Gaseinzelöfen beheizt, für Warmwasser wird ein Gasdurchlauferhitzer verwendet. Meine Frage: Fällt diese Art der Heizung überhaupt unter die Erneuerungspflicht der EnEV? Dort ist meines Wisses nach immer nur von Heizkesseln die Rede. Vielen Dank für eure Hilfe. kaminwurz50
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