Ich möchte meinen laufenden Telekom Laufzeit-Festnetzvertrag kündigen. Ich ziehe in eine WG. Dort ist bereits ein Anschluss eines Wettbewerbers vorhanden. Ich möchte das Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat in Anspruch nehmen. Meine Kündigung vor Vertragsende wurde abgelehnt. Die Telekom würde ihre Leistungen auch an der neuen Adresse anbieten. 

Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbrauchern ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. Dies trifft bei mir zu.

Wie kann ich mit nur einem Monat Frist kündigen?