Folgender Sachverhalt: Wir haben vor den Ferien viele Blätter (ungf. 10 aber doppelseitig kopiert) zum lesen und bearbeiten bekommen. Jetzt verlangt der Lehrer ein Attest, wenn man fehlen sollte. Ich kann zwar verstehen, dass der Lehrer seinen Hausaufgaben Nachdruck verleihen möchte aber frage mich trotzdem ob das rechtens ist. Auch bei so einer umfangreichen Hausaufgabe darf der Lehrer nur die übliche ''6'' eintragen, die wie zwei Mitarbeitsstunden zählt.

Das Berufskolleg liegt in NRW und es handelt sich um die gymnasiale Oberstufe. Ich habe die Hausaufgaben, wenn auch halbherzig auf Grund des Umfangs gemacht. Trotzdem interessiere ich mich für die Rechtslage.