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Die Anhörung erfolgt deshalb, weil die Staatsanwaltschaft in deinem Fall bereits einen Antrag auf Widerruf der Bewährung gestellt hat. Jetzt wird es ernst, denn du stehst bereits mit einem Fuß im Knast. Vielleicht hast du noch eine Chance, wenn du das Screening so schnell wie möglich jetzt nachholst und dem Gericht vorlegst oder zumindest im Anhörungstermin beweist, daß du dich drum gekümmert hast. Gibts denn Gründe, warum du das verpennt hast? Das Urteil und die Auflage ist doch wirklich eindeutig.