Antwort
13: Du muss die gesamten Anschaffungskosten zusammenrechnen und dann durch die gesamte Stückzahl dividieren. Das ergibt den Durchschnitt pro Stück.
14: Gemäss Schweizer Recht (OR) muss von mehreren für die Bewertung zur Verfügung stehende Werten der niedrigste genommen werden. Ich weiss aber nicht, ob das nach Deutschem Recht auch so ist. Bei den internationalen Rechnungslegungsstandards ist die Bewertung nochmals anders geregelt.