Der Schlüssel zum Feuerwehrschlüsseldepot ist ausschließlich bei der Feuerwehr. Wenn alle Schlüssel vorliegen, einen Termin mit der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Schlüsselhinterlegung machen. Vorher bzgl. der Vorgaben nachfragen. Wieviele Schlüssel dürfen insgesamt hinterlegt werden, wieviel Sätze werden hinterlegt …

Wenn es bisher noch keinen Tresor gab, oder es zu umfangreichen Änderungen kommt… deutlich im Vorfeld Kontakt aufnehmen um ggf. Absprachen über den Ort des FSD, Blitzleuchte/n usw. durchzuführen.

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Oder hab ich dein Problem jetzt nicht verstanden? Im Prinzip kannst du bei negativem Vorzeichen auf beiden Seiten sowieso immer auf beiden Seiten mit -1 multiplizieren ...

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Na jetzt musst du gut bezahlt aber eher definieren. Der Rettungssanitäter ist kein Beruf. Der Notfallsanitäter ist das Berufsbild. Und Das ist eine knackige Ausbildung! Über den Verdienst kann man hinterher denken wie man möchte. Ich denke vor allem eines : das Geld ist hart verdient wenn man die Arbeitsbelastung sieht.

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Einfach alles lassen was keinen Sinn ergibt ... was wird das für ein fades Leben ...

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Hallo,

der große Vorteil der Verbauung des Presslufthornes unterhalb der Motorhaube (am ehesten im Bereich der Stoßstangen) ist, dass die Lärmbelastung innerhalb der Fahrerkabine deutlich sinkt. Was den Funkverkehr erleichtert und auch die sonstige Kommunikation innerhalb des Fahrzeuges. Auch erreicht man erst so Schalldrücke innerhalb der Fahrerkabine, die der Arbeitsschutzverordnung genügen. Eine deutliche Veränderung des Schallkegel wird hierbei nicht erreicht.

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Natürlich !!! Das ist ein Mensch mit einem Leben und einer Geschichte und Angehörigen die ihn vermissen. Zu deiner Straftat würde ich mich dabei nicht äußern. Wird dann sowieso eingestellt.

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Und wenn es Angela Merkel höchstpersönlich wäre. Punkt eins: Sollte Blaulicht/Martinshorn unrechtmäßig eingesetzt werden kostet das lediglich 30 €. Blöd ist, dass man, zusätzlich zu den 30 €, auch die Verkehrsübertretungen geahndet bekommt. ABER: Das Blaulicht auf einem Privat-Auto ist IMMER tabu. Es handelt sich hierbei um eine nicht eingetragene Beleuchtungs-Einrichtung. Somit erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Autos. Es besteht kein Versicherungsschutz. Und man bewegt ein Kraftfahrzeug ohne Zulassung. Sollte die Behörde das Blaulicht auf seinem PKW zugelassen haben, würde mich das schon sehr wundern. Eigentlich werden nur deutlich erkennbare Einsatzfahrzeuge dies erhalten oder die getarnten Fahrzeuge von SEKs So wichtig ist dann kein LNA der Welt.

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Letztlich wird hier die Untersuchung durch den Notarzt bezahlt. Diese Leistung wurde auch von dem Notarzt erbracht. Wenn man in diesem Moment die Kosten nach dem Prinzip" wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen" dem Busfahrer aufs Auge drücken würde, würde die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung schlagartig wegbröseln.  Deine Krankenversicherung lehnt die Übernahme ab?

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Hallo Tuba,

Zu Teil 1 deiner Frage: Im inzwischen nun fast eingemotteten Rettungsassistentengesetz, gab es eine Vorgabe, (selbstverständlich in der Ausführungsverordnung) dass eine Mindestanzahl an Einsätzen in der Notfallrettung durchzuführen ist. (Damit die Praktikanten nicht auf den Krankenwagen versauern)Somit KANNST du selbstverständlich auch die gesamte Zeit auf einem NAW eingesetzt werden, sofern dieser zu einer anerkannten Lehrrettungswache gehört. Dies ist jedoch wenig sinnvoll! Denn der Rettungsassistent wird nun mal nicht nur auf NAWs eingesetzt. Du solltest also auch in den Krankentransport und die eigenverantwortliche Rettung ,ohne dass dir ein Akademiker das Händchen hält, rein geschnuppert haben. Dein Prüfungsfallbeispiel wirst du auch ohne Arzt spielen. Und ab dem Moment des bestandenen Abschlussgespräches, wirst du auch ohne Arzt auf normalen Rettungswagen eingesetzt und hast nicht immer den Notarzt als Backup hinter dir stehen.

Zu Frage zwei: kann ich dir leider nicht sagen

Und drittens: Dein einleitender Hinweis auf, aus deiner Sicht nicht qualifizierte Antworten und Kommentare, lässt darauf schließen, dass du die zu Genüge schon bekommen hast. Und ich glaube diese Kommentare hast du auch zu Recht erhalten!!!
Dies ist ein Forum. Es profitiert von Schwarmintelligenz. Es liegt an dir, die gegebenen Antworten im Nachhinein auszuwerten. Es ist wenig förderlich und umgänglich, Menschen im Vorfeld für Ihre nach besten Wissen und Gewissen gegebenen Antworten anzugreifen.

Also statt den Foren-Mitgliedern hier zu drohen, solltest du, wenn dir diese Form der Antwort nicht reicht, etwas tun was du für deine Prüfung sowieso brauchen wirst! Nimm das Gesetz in die Hand und schau selber nach. RettAssG Abschnitt II / 7 1-2 .Da steht es eindeutig drin! Dann brauchst du auch die Laien, die dir helfen wollen, nicht angehen.

Dann melde jetzt mal schön meinen Eintrag.

Anmerkung zu deiner Frage zwei: Du wirst bei der Bundeswehr gut aufgehoben sein! Das zeigt mir dein Ton und deine Rechtschreibung…
Hiermit entschuldige ich mich bei allen Bundeswehr Soldaten die dies lesen!  Ihr werdet sicherlich verstehen und wissen wie ich es meine!

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Kein Problem ... Bei der Einreichung zur Prüfung muss nachgewiesen werden, dass die notwendige Anzahl an Einsätzen/Schichten geleistet wurde. Ein Diensstellenwechsel  ist hier sogar häufig und gar kein Problem. Der Vorarbeitgeber muss dann eben nur entsprechend das geleistete Bescheinigen. Wichtig ist aber die Absprache mit der neuen Stelle. Besonders glücklich sind die meistens nicht. Der Jahrespraktikant ist ja billige Arbeitskraft ... Da blockiert man ungern eine Stelle zwischenzeitlich, auf die man jemanden setzten könnte, der noch länger billige Frohndienste leistet 😄😄

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In welcher Funktion du als Notfallsanitäter auf einem Fahrzeug eingesetzt wirst, entscheide doch eigentlich der Dienstherr. Ein Fahrzeug mit zwei Notfallsanitätern dürfte im Moment wohl selten durch die Republik rollen. Ob du fahrtüchtig bist oder nicht, hat doch nichts mit deiner Qualifikation zu tun. Dein Dienstherr hat also einfach morgens zu entscheiden, ob er Verwendung hat, für einen Notfallsanitäter, der zwar offensichtlich dienstfähig ist, aber nicht in der Lage ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Das wäre jetzt ja die von dir erfragte Kombination. Jedenfalls kann dich dein Dienstherr nicht dazu zwingen ein Fahrzeug zu führen, wenn du aus medizinischen Gründen gerade nicht dazu in der Lage bist. Dann muss dein Arzt feststellen ob du vollumfänglich arbeitsfähig bist oder dich sonst "krank" schreiben.

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Sorry Bigboy .... Das passt so seid dem NfS nicht mehr! Jetzt sind die Schulen per Gesetz verpflichtet einem Mindeststundenanteil des Unterrichtes von studierten Pädagogen abhalten zu lassen. Dieser Stunden Anteil ist mit circa 90% sehr hoch angesetzt. Wie die einzelnen Schulen dies umsetzen (zum Beispiel Praxis Anteile der Ausbildung mit in diese Stunden-Verteilung einrechnen) wird sich von Schule zu Schule zeigen. Und die entsprechende medizinische Ausbildung ist bestimmt nicht schädlich😉👍

Gruß Jocke112

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Jeder freut sich über ein Dankeschön! Ob das was ich gerade tue selbstverständlich ist, oder etwas Besonderes. Heutzutage wird in unserer Gesellschaft viel zu selten Dankeschön gesagt. Ich finde es toll, dass du so darüber nachdenkst. in Zeiten, in denen jeder darüber nachdenkt bei einem falschen Husten des Mitarbeiters schon eine Beschwerde zu schicken, tut ein Dankeschön besonders gut. Schicke das Dankeschön doch einfach mal an ihren Vorgesetzten. Denn wenn an der Stelle, an der sonst höchstens mal Beschwerden ankommen, auch mal ein Dankeschön ankommt, wird an den für den Mitarbeiter entscheidenden Stellen auch gesehen, dass die Jungs gute Arbeit machen.

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oder du wechselst das Bundesland ... in den Bundesländer der ehemaligen amerikanischen Besatzungszone, ist es sehr häufig so, dass die Berufsfeuerwehren nicht in den Rettungsdienst integriert sind.

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Guten Morgen, Ein Güdeltubus muss nicht steril sein. Er ist nur mit Verfallsdatum versehen, da das der Gesetzgeber so vorschreibt. Früher wurden die Tuben ständig desinfiziert und wieder verwendet. Lediglich die Qualität des Tubus sollte man im Auge behalten. D.h. in diesem Fall, dass du kontrollieren musst, ob sich an dem Tubus Risse bilden. Wenn er Risse hat, darfst du ihn natürlich nicht mehr verwenden. Solltest du jedoch als Repräsentant einer Organisationen fragen, muss man dir leider sagen, dass du selbstverständlich keine abgelaufenen Mittel im Einsatz verwenden darfst. Du würdest dich sonst rechtlich auf problematischem Boden bewegen. Als Privatperson bestehen überhaupt keine Bedenken.

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Moin, das ist sicher kein schlechter Gedanke. Da es den Rettungsassistenten aber seid diesem Jahr nicht mehr gibt, und in dem Nachfolgeberufsbild Notfallsanitäter diese Altersgrenze so nicht mehr existiert, stellt sich die Frage nur anders! So kannst du direkt starten, aber wirst Schwierigkeiten haben eine Ausbildungsstelle zu finden. Man gerät nämlich schnell mit den für Jugendliche zulässigen Arbeitszeiten in Konflikt. Aber das sind Probleme die lösbar und im Einzelfall durch Dienstplangestaltung zu regeln sind! Viele umgehen dieses Problem, indem sie den Führerschein als Einstellungsvorrausssetzung vorgeben. Also ran ans Telefon und Ausbildungsträger abfragen.

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1. Vielen Dank für deine schnelle Antwort 2. Muss man das erst Beweisen ! Das Gericht will bei sowas ein Gutachten ! Sowas kostet Geld ! 3. Bekomme ich dann kein neues Gerät sondern einen Zeitwertersatz 4. Wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren für eine Sachbeschädigung an einem Gerät mit einem Zeitwert von vielleicht 100 Euro flott einstellen 5. Somit bleibe ich dann auch an den Kosten der Rechtsverfolgung kleben 6. Suche ich hier TECHNISCHE Unterstützung und keine Rechts- oder Beziehungsberatung Weiß jemand TECHNISCHEN Rat?

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