- Finde ich es sehr löblich, dass dein Arbeitgeber dir qualitativ so im Nacken sitzt. Schließlich sortierst du in diesem Beruf keine Regale ein oder wäscht Autos.
- Finde ich es gut, dass du selbst deine eigenen Kenntnisse soweit reflektierst und einstufst.
- jeder Rettungsdienstmitarbeiter (ohne genau spezifiziert auf Rettungssanitäter/Rettungsassistent und in Zukunft auch Notfallsanitäter) hat eine 30-stündige Pflicht-Fortbildung im Jahr durchzuführen. Da der Rettungssanitäter kein geschützter Beruf ist, muss man auch diesen nicht nach Vernachlässigung dieser Ausbildungspflicht neu machen. Tatsächlich darf man bereits wieder tätig werden, wenn man dann eine 30-stündige Fortbildung absolviert hat.
Ob das eine gute Idee ist oder nicht, sei mal dahingestellt!!!!!!
Deinen Arbeitgeber dazu zwingen, kannst du eh nicht. Und ich frage mich auch, wie glücklich du damit werden würdest,wenn du im ersten Dienst, bei einer Reanimation das Gefühl hast, versagt zu haben.
Summa summarum: Dein Arbeitgeber kann dich zwar nicht zwingen, ist aber offensichtlich vernünftig. Schlage ihm doch mal vor fünf Dienste als Dritter auf einem RTW mit Lehrretter mitzufahren. Anschließend eine Reflexion und man bespricht zusammen den weiteren Werdegang. Dürfte auch dir ein besseres Gefühl geben.
Gruß Michael