Oh man, nicht immer gleich zum Arzt rennen! Das hört sich doch ganz harmlos an. Warte erst mal ab, wie es in ein, zwei Tagen aussieht. Der Körper regelt vieles von allein. Mach dir keine Sorgen und beobachte das Ding.

...zur Antwort

Hi kleinehexe, ich hoffe, als Hetreofrau auch meinen Senf beisteuern zu dürfen. Ich habe mal ne Sextoy-Party besucht, bei meiner Schwester. War echt ein lustiger Abend. Bestellt habe ich ein Gleitgel auf Silikonbasis. Gefällt mir sehr! Gibts sicher auch von anderen Firmen, aber ich habe es von Dildofee. Soweit ich weiß, vertreiben die es nur auf den Partys bzw. über ihre Mitarbeiterinnen. Vermutlich gibt es im Internet aber ebenfalls ein Auswahl an ähnlichen Gelen. Viel Spaß damit!

...zur Antwort

Hi ichunddudidu, ich hatte da noch was im Hinterkopf, dass es an Ersatzschulen (im Volksmund private Schulen), ähnlich wie an staatlichen Schulen, zwei "Arten" von Lehrern gibt. Sonst Beamte und Angestellt. Wie ich jetzt gelesen habe, heißen die den Beamten gleichgestellten Lehrer "Planstelleninhaber". Meiner Meinung nach tragen sei deshalb aber nicht den Titel StR, aber das wird sicher irgendwo anders geregelt sein. Falls es dich interessiert hier ein Ausschnitt aus dem Schulgesetzt NRW.

§ 102 Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen(3) Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer muss der der Lehrerinnen und Lehrer an vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig sein. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen können Planstelleninhaberinnen oder Planstelleninhaber sein, deren Anstellungsverhältnis dem einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit vergleichbar ist. Bei der Berufung in das Dienstverhältnis, bei Beförderungen in herausgehobene Leitungs- und Funktionsämter und bei Beendigung des Dienstverhältnisses müssen dann die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften beachtet werden, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen. Das Anstellungsverhältnis der übrigen an der Ersatzschule beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer muss demjenigen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vergleichbar sein.

...zur Antwort

Deine Lehrerin hat nichts falsch gemacht. Vermutlich möchte sie einfach nur in Ruhe unterrichten. Mit zwei Sprachen ist sie auch wirklich stark belastet, da sie zwei sogenannte Korrekturfächer hat. Zu der Beförderung hast du bereits viele Informationen erhalten. Drei Dinge möchte ich korrigieren:

Es gibt keine automatische Beförderung nach 4 Jahren, jedenfalls nicht in NRW. Vielleicht gabs die früher mal? Eine Beförderung ist auch immer mit der "Revision" durch die Schulleiterin und ggf. die Schulaufsichtsbehörde verbunden. Das bedeutet mindestens einen Unterrichtsbesuch mit schriftlichem Entwurf und ein Kolloquium (mündliche Prüfung). Außerdem müssen Sonderaufgaben über den Unterricht hinaus übernommen werden.

Auch angestellte Lehrerinnen können befordert werden. Sie dürfen dann allerdings, wie bisher auch, nicht den Titel Ober-/Studientätin o.ä. tragen.

Der Einstieg als Studienrat ist nur in der Sekundarstufe II möglich. Das heißt an einem Gymnasium oder dem Berufskolleg.

...zur Antwort

Ach du Arme. Ich hoffe, dir wurde inzwischen geholfen! Das ist natürlich typisch, solche Vorkommnisse ereignen sich immer nur am Wochenende oder mittwochs nachmittags. Mein Tipp für das nächste Mal: Es gibt inzwischen eine einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116117. Weitere Informationen auch hier: http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1095284.html

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.