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Mein Vermieter hat das Dachgeschoss ausgebaut und wollte ebenfalls ein Fenster einsetzen, damit mehr Licht reinfällt. Die Besitzer des Nachbargrundstückes haben ein Verbot erwirkt, obwohl das Fenster nach oben gezeigt und keinerlei Aussicht auf das Nachbargrundstück geboten hätte. Also ist die Frage berechtigt und da wird wohl diesbezüglich was machbar sein, sonst hätte der Vermieter das Fenster ja einbauen können. Manche Leute sollten erstmal DENKEN, bevor sie ihren Senf dazugeben....