Salamwalaikum,
also ich hab ein wenig recherschiert und ein Bruder gefragt. Als erstes stellt sich die Frage ob alle beide überhaupt beim Arzt waren?
Denn es gibt Behandlungen ohne der künstliche Befruchtung.
So hier die Kopie aus zwei PDF-Datei mit QUELLE (SHAIKH
Das Urteil über das Verwenden von Eizellen oder Spermien
von jemand anderem als seinem Ehepartner bei künstlicher
Befruchtung
(Übersetzt von Umm Bilâl – Muslima.de.ms)
(Geringfügige Änderungen vorgenommen von Umm Djumâna)
Frage:
Wie lautet das Urteil über künstliche Befruchtung, wenn man Eizellen oder Spermien von
jemand anderem als seinem Ehepartner verwendet oder wenn man eine Leihmutter hat?
Zu wem ist dieses Kind in solchen Fällen zugehörig?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Wenn ein Dritter, also jemand anderes als der Ehepartner, an diesem Vorgang der
Befruchtung beteiligt ist, z.B. wenn die Eizelle von einer anderen Frau stammt, oder eine
andere Frau als Leihmutter dient, oder die Spermien von einem anderen Mann sind, dann
ist die Befruchtung harâm, denn es gilt als Zinâ (Ehebruch). Wenn die Frau die Spermien
eines Mannes benutzt, dann unterliegt es den gleichen Regeln wie Geschlechtsverkehr in
Bezug auf das, was halâl oder harâm ist.
In Bezug auf das Kind, das als Ergebnis solch eines Vorganges geboren wird, so gehört
es zu der Mutter, welche es entbunden hat, und nicht zu dem Mann, der die Spermien
produziert hat, genauso wie es der Fall bei Zinâ (Unzucht oder Ehebruch) ist. Wenn
dieser Mann behauptet, dass er der Vater ist und niemand bestreitet dies, dann kann das
Kind auch zu ihm zugehörig sein, denn der Gesetzgeber zieht es vor, dass die Leute nach
ihren Vätern benannt werden. In Bezug auf den Hadîth: „Das Kind gehört zum (Ehe)bett
und für den Ehebrecher ist der Stein“, dieser ist so auszulegen, dass er sich auf Fälle
bezieht, bei denen Uneinigkeit herrscht, wie aus dem Vorfall ersichtlich ist, der diesen
Hadîth zur Folge hatte.
Al-Da’wah magazine, Ausgabe Nr. 1796, S. 20
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 21871)
und das andere ist Impotenz behandeln
Nach Behandlungen für Impotenz suchen
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Ist es zulässig, nach Behandlungen für Impotenz zu suchen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Es ist erlaubt, nach Therapien für Impotenz zu suchen, weil dies ein Leiden und eine
Krankheit ist, und der Islam erlaubt die Behandlung von Krankheiten. Der Prophet
(Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Ja, Oh Diener Allâhs, führt
Behandlungen für Krankheiten durch, denn Allâh hat keine Krankheit erschaffen, ohne
dass Er auch das Heilmittel erschuf, außer für eine Krankheit.“ Sie fragten: „O Gesandter
Allâhs, welche ist es?“ Er sagte: „Hohes Alter.“ (Berichtet von al-Tirmidhi, 1961; von al-
Albâni – möge Allâh barmherzig mit ihm sein – in Sahîh al-Tirmidhi, 2/202 als sahîh
eingestuft). Und er (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Allâh hat keine
Krankheit herabgesandt, ohne ein Heilmittel dafür herabzusenden. Diejenigen, die es
kennen, kennen es, und diejenigen, die es nicht kennen, kennen es nicht.“ (Berichtet von
Imâm Ahmad, 3397 – dies ist seine Formulierung; ebenso berichtet von al-Bukhâri,
5246).
Es gibt gewisse Bedingungen für Behandlungen und das Verabreichen von Medizin, wie
folgende:
1. Es darf zu keinem größeren Schaden führen, wie eine ernstere Krankheit oder
dem Tod; einige der Behandlungen für Impotenz können dies tun.
2. Es darf nichts beinhalten, was harâm ist, wie Wein, unreine Substanzen (Najâsah)
oder Fleisch, das uns nicht erlaubt ist, zu essen.
3. Es darf mit der Angelegenheit, seine ‘Aurah (Intimbereich oder das, was bedeckt
sein sollte) zu entblößen, nicht leichfertig umgegangen werden.
4. Es sollte nur nach dem Konsultieren vertrauenswürdiger und erfahrener Ärzte
getan werden.
Und Allâh weiß es am besten.
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 6268)