Ja, das geht. Du musst nur geduldig sein, denn du musst logischerweise ziemlich häufig "Tab" drücken.
Generell lässt sich ein Computer nahezu ausschileßlich mit einer Tastatur bedienen, aber es ist halt nervtötend wie Sau :D
Nimm mal Folgendes mit:
Pizza
Inhaliergerät
Rasiermesser
Ameisenscheiße
Topfpflanzen
Nudeln
Sojabohnen
Cevapcici
Hundehalsbänder
Insektenvernichter
Frauenmagazine und
Furunkel.
Verstanden? ;)
Ich würde das Kabel auf keinen Fall knicken. Das führt leicht zu Kabelbrüchen und Kurzschlüssen bzw dazu, dass das Kabel schlichtweg kaputt geht. Natürlich kann man recht enge Kurzen legen, aber knicken würde ich nicht machen.
Wieso willst du das Kabel denn knicken?
Es ist deine Freundin. Du liebst sie, sie liebt dich. Dazu gehört, dass man sich vertraut und sich darauf verlassen muss/kann/whatever, dass das Vertrauen nicht missbraucht und ausgenutzt wird. Solange dieses Vertrauen nicht beschädigt ist, gibt es keinen Grund sauer auf sie oder eifersüchtig zu sein.
Der Fehler liegt einfach da, dass du das Wort falsch verstehst. Der "Überholende" ist der, der ein Fahrzeug überholt und nicht anders. Ansonsten wären die ersten beiden Antwortmöglichkeiten ja in sich widersprüchlich.
Andere Frage: Wie wirst du angemacht und was passiert?
Paragraph 11, Absatz 3 JuSchG, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html
Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 [Absatz 1 beschäftigt sich mit der freiwilligen Selbstkontrolle und somit der Altersfreigabe] darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
- 1.
- Kindern unter sechs Jahren,
- 2.
- Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
- 3.
- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
- 4.
- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
Gemäß Paragraph 11, Absatz 3 Nr. 3 JuSchG darfst du in Begleitung deiner Eltern (personensorgeberechtigte Personen) oder einer erziehungsbeauftragte Person ("Muttizettel") den Film besuchen.
Paragraph 9, Absatz 1 JuSchG, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfenweder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
- 1.
- Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
- 2.
- andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Das bedeutet, dass alles, was nicht branntweinhaltig ist, an mindestens Sechzehnjährige ohne Erlaubnis der Eltern verkauft werden darf. Branntweinhaltige Getränke hingegen dürfen auch weder mit Erlaubnis der Eltern, noch in deren Beisein an Minderjährige verkauft werden.
Das ist "Brave New World", zu Deutsch "Schöne Neue Welt" von Aldous Huxley.
Dr. Who gehört so zu der Grundbildung. Da würde ich aber ehrlich gesagt erstmal mit der Wiederaufnahme anfangen also mit dem neunten Doctor. Dann hast du knappe zehn Staffeln mit insgesamt vier Doctoren vor dir :D
Ansonsten: Wenn du wirklich lange beschäftigt sein willst, kannst du dir zum beispiel das Star Trek-Universum anschauen.
6 Serien, The Original Series mit Kirk und Spock, 69 Episoden The Animated Series ist das ganze animiert (braucht man nicht unbedingt), The Next Generation mit Picard und Riker, 178 Episoden, Deep Space Nine mit Sisko und so, 172 Episoden, Raumschiff Voyager mit Janeway und Tuvok, 171 Episoden, Star Trek: Enterprise mit Captain Archer und T'Pol, 96 Episoden.
Dann natürlich auch Stargate mit drei Serien, SG-1 (10 Staffeln), Atlantis (5 Staffeln) und Universe. SG-1 ist ziemlich nice, ich würde erst Star Trek durchsehen ;)
Das liegt daran, dass ein Pressefotograf Leben in den Bericht bringen möchte. Außerdem hat es ganz entscheidend etwas mit der Aussage des Bildes zu tun.
Wenn ich ein Foto von jemandem oder einem Objekt mache, das in dem Artikel behandelt wird, zum Beispiel dem neuen Fahrrad des Rennradvereins, das von Firma xy gesponsert wurde, dann muss das Objekt, hier das Fahrrad, im Vordergrund sein und klar identifizierbar sein.
Wenn ich generell einen Artikel über die Deutsche Bahn schreibe und da symbolisch einen ICE abbilden möchte, dann geht es ja nicht um diesen einen ICE, sondern um den ICE als Symbol für die Deutsche Bahn, insofern bildet man den Zug so ab, dass er als Zug generell erkennbar ist, aber es wird deutlich, dass er nicht das Hauptobjekt, über das berichtet wird, ist. Es ist im Hintergrund, obwohl er erkennbar ist.
Außerdem verdeutlicht man dadurch die Bewegung und die Geschwindigkeit, mit der der Zug unterwegs ist und verleiht dem Bild eine Dynamik, die ein statisches und "scharfes" Bild nicht haben kann.
Was das Jugendschutzgesetz regelt, sagt ja schon der Name.
Da ich deine Frage nicht ganz verstehe, empfehle ich dir, es einfach einmal durchzulesen bzw. zu überfliegen. Hier findest du die aktuelle Version des JuSchG:
https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
Natürlich darfst du mit deinem Lehrer schreiben, ohne dass du irgendwelche Konsequenzen zu befürchten hast. Ich habe mir jetzt vor einer Weile von meinem LK-Lehrer eine Serie ausgeliehen, das ist alles gar kein Problem.
Wenn es wirklich eine Nachricht ist, können es nur die Leute, die Administratorenrechte bei dieser Facebook-Seite haben, diese Nachricht lesen. Bei den Administratoren gibt es auch nochmal unterschiedliche Zugriffsrechte, sodass eventuell nicht alle Verwalter der Seite die Nachrichten lesen können, aber außer denen, die die Facebook-Seite führen und betreuen kann die Nachricht keiner lesen.
Nimm es mir nicht übel, aber ich halte diese Eifersucht für fehl am Platze. Generell halte ich Eifersucht für ein Gefühl, dass viel zu viel zerstören kann und "überflüssig" ist. Wenn ich in einer Beziehung bin, vertraue ich meiner Partnerin und vertraue ihr, dass sie mir vertraut. Dieses Vertrauen kommt einfach daher, weil man sich in einer Beziehung liebt.
Natürlich ist es wichtig, dass der Partner eine besondere Rolle im Leben spielt, aber dennoch darf man als Mann auch Freunde des anderen Geschlechts haben dürfen, die "mehr" sind als nur Freundinnen. Das hat nichts mit fremdgehen oder betrügen zu tun, sondern ist einfach natürlich.
Ich habe seit ich Single bin auch ein paar Freundinnen getroffen, die für mich mehr sind, als "nur" Freundinnen" und mit denen ich einen unglaublich vertrauten Umgang pflege. Wenn ich wieder eine Freundin habe, wird die sich damit arrangieren müssen, dass sie zwar die einzige ist, die ich liebe, aber nicht die einzige Frau in meinem Leben.
Ich kenne jetzt weder dich noch deinen Mann und kann darum nicht einschätzen, ob er der Typ ist, der dich betrügen würde. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass er sich mit denen von der Arbeit unglaublich gut versteht und sie schätzt.
Passwörter sind für den persönlichen Schutz der Privatsphäre da, denn ich denke, dass auch eine Partnerin nicht immer alles wissen muss, weil manche Dinge wirklich privat sind. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern einfach nur mit Respekt. Ein Handy ist ein persönlicher Gegenstand, der unverletzlich ist. Niemand anderes hat das Recht ihn einzusehen, auch nicht der Partner oder die Partnerin.
Außerdem ist die Nachricht "Wie geht es dir?" so ziemlich nichtssagend. Auf dieser Nachricht ein Verdachtsgebäude zu errichten, halte ich für übertrieben.
Nein, ohne Träger ist ein FSJ nicht möglich.
Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren möchte, kann dies nur bei einem anerkannten Träger tun. [...]
Weitere Informationen findest du hier:
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/traeger.html
Dr. Who gehört so zu der Grundbildung. Da würde ich aber ehrlich gesagt erstmal mit der Wiederaufnahme anfangen also mit dem neunten Doctor. Dann hast du knappe zehn Staffeln mit insgesamt vier Doctoren vor dir :D
Ansonsten: Wenn du wirklich lange beschäftigt sein willst, kannst du dir zum beispiel das Star Trek-Universum anschauen.
6 Serien, The Original Series mit Kirk und Spock, 69 Episoden The Animated Series ist das ganze animiert (braucht man nicht unbedingt), The Next Generation mit Picard und Riker, 178 Episoden, Deep Space Nine mit Sisko und so, 172 Episoden, Raumschiff Voyager mit Janeway und Tuvok, 171 Episoden, Star Trek: Enterprise mit Captain Archer und T'Pol, 96 Episoden.
Dann natürlich auch Stargate mit drei Serien, SG-1 (10 Staffeln), Altlantis (nicht ganz so viele Staffeln) und Universe. SG-1 ist ziemlich nice, ich würde erst Star Trek durchsehen ;)
Nein, über die Web-Version von Instagram geht das nicht. Es gibt aber Android-Emulatoren für Windows, mit denen du dir auf deinem PC ein Handy als Software öffnen kannst. Da kannst du dann alle Apps installieren und nutzen, die du auf deinem Handy/Tablet auch hattest. Ein sehr gutes Beispiel dafür ist Andy.
Davon bin ich bis jetzt sehr überzeugt. Das einzige, was mir da bis jetzt noch fehlt, ist dass man noch Dateien, die man auf dem selben PC hat auch in der virtuellen Maschiene (so heißt so ein Computer-Handy) öffnen kann.
http://www.chip.de/downloads/AndY-Android-Emulator-64-Bit_77348536.html
Dafür müssten wir erstmal wissen, wo dieses Foto gespeichert war, Handy, PC, Kamera...
Dann können wir dir weiterhelfen.
Das kommt ganz darauf an. Es gibt kostenlose Hoster wie zum Beispiel bplaced.net
Da kannst du komplette Webseiten hosten, die heißen dann z.B.,wie bei mir, lewin.bplaced.net.
Wenn du dazu Fragen hast, kannst du mich da gerne ansprechen. Ich baue mir da auch gerade mit ner Menge Halbwissen und Restwissen aus dem Info-LK ein bisschen was zusammen.^^