Ich bin seit einer Woche nach Auslaufen meines Vertrages arbeitssuchend.
Ich bin zwar im Einzelhandel Quereinsteiger, aber habe inzwischen fast zehn Jahre Berufserfahrung.

Am Samstag hatte ich ein Vorstellungsgespräch, da kam auch die Frage des Gehaltswunsches auf. Als ich 1600 € sagte, bekam ich die Antwort, daß jemand, der sich aus der Erwerbslosigkeit heraus bewirbt, nicht das Recht hätte, soviel zu verlangen.
Ich weiß, daß diese Antwort absoluter Blödsinn ist. Auch denke ich, daß 1600 € nicht zu viel waren, da ich ja immerhin auch schon zehn Jahre Berufserfahrung habe.

Aber weiß jemand, was ich hier in NRW überhaupt verlangen kann? Was kann bzw. darf ich verlangen, ohne daß es überdreht ist?
Danke für eure Hilfe!