Das kommt darauf an! Um was für eine Invaliditäszahlung handelt es sich genau? Handelt es sich um eine einmalige Zahlung oder um fortlaufende monatliche Zahlungen und wie ist der Verfahrensstand im Insolvenzverfahren. Also noch im eigentlichen Insolvenzverfahren oder wurde das Verfahren bereits aufgehoben und befinden sich in der Wohlverhaltensphase?
Dann gibt es ein Arrest, wobei die ausstehenden Sozialstunden mit dem Arrest (in der Regel) nicht abgegolten sind. Also aufhören mit "bla bla" und arbeiten gehen. Hat sicherlich auch seinen Grund ;-)
In Baden-Württemberg werden beim Einstellungsverfahren und nochmal am Tag der Einstellung ein Drogenscreening durchgeführt.
Wenn Sie eine Sehschwäche haben, sollte die Sehleistung ohne Glas nicht unter 50% liegen. Dies entspricht etwa einer Brillenstärke von 1,0 Dioptrien.
https://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PPLudwigsburg/Seiten/Einstellungsberatung.aspx
http://www.ahs-kanzlei.de/2014/10/die-erbschaft-der-privatinsolvenz-darf-der-schuldner-behalten/
Das regelt kein Gesetz, das kommt auf die Reife und Entwicklung des Jugendlichen im Einzelfall an. Letztlich müssen die Eltern entscheiden.
Bei einem Konzert kommt es darauf an, was der Veranstalter möchte. Wenn es kein Mindestalter gibt, kannst du auch ohne eine schriftliche "Aufsichtsübertragung" mit der Mutter deines Freundes gehen.
Ein Inkassobüro dürfte nicht die Möglichkeit haben ein Bußgeld aus dem Ausland zu vollstrecken. Demnach aussitzen ;-)
https://www.test.de/Bussgeldbescheid-aus-dem-Ausland-Das-sind-Ihre-Rechte-4881222-0/
Rückständiger Unterhalt, d. h. Unterhaltsschulden werden ab der Änderung 07-2014 nur dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn Unterhalt “vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt” wurde.
Wenn Unterhalt aus wirtschaftlichen Gründen nicht gezahlt werden konnte, ist gerade nicht davon auszugehen, dass der Unterhalt “vorsätzlich, pflichtwidrig” nicht geleistet wurde.
http://www.insolvenz-news.de/unterhaltsanspruch-unterhalt-insolvenz
Wenn du mindestens 17 Jahre alt bist, dann 200 Zigaretten !
Also innerhalb von vier Tage finde ich jetzt verdammt schnell und eher untypisch. Ein Verwarnunsgeld ist in der Regel auch max. 35 €. War das in Deutschland? Was wird denn überhaupt als Tatvorwurf genannt?
Wurde während der Insolvenz bzw. auch Wohlverhaltensphase etwas an die Gläubiger ausbezahlt oder war keine Masse und Abtretung vorhanden? Der Gläubiger hätte dann das Recht eine entsprechende Quote, die er während der Insolvenz erhalten hätte, einzufordern.
Bis die Polizei kommt...
Es gibt eine Polizeidienstvorschrift (PDV) 382. Demnach sind Kinder (immer) an die Eltern zu überstellen und bei Jugendlichen kommt es auf den Einzelfall an. Es stellt sich aber die Frage, ob nicht noch weitere Maßnahmen der Grund für das Verbringen auf das Polizeirevier war.
Darf man mitführen bzw. ist nach dem Waffengesetz nicht verboten.
Wenn Sie eine Aussage bei der Polizei machen, dann ist die Vernehmung ein Bestandteil der Akte. Auszüge aus Ihrer Vernehmung können auch den weiteren Beteiligten (Geschädigte/Beschuldigte) in deren Vernehmungen vorgehalten werden. Ansonsten haben Ihre ehemalige Freundin (Beschuldigte) und Ihr Bekannter (Geschädigter) die Möglichkeit, über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu beantragen.
Es wird sich kein Eintrag im Bundeszentralregister befinden.
Das erscheint überhaupt nicht im Führungszeugnis. Erst ab einer Erst-Verurteilung von 90 Tagessätze. Außerdem lag ja auch "keine" Straftat vor.
Die Polizei klärt vor Ort nicht die Schuldfrage im Hinblick auf die Schadensregulierung. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Nur weil Sie keine Verwarnung bekommen haben, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie auch keine Teilschuld bekommen können. Ich gehe davon aus, dass die Versicherungen einen Schadensteilung vornehmen werden (z.B. 70:30). Aber das entscheiden die Versicherungen wenn alle Unterlagen und die Aussagen vorliegen (nicht die Polizei).
In solchen Fällen empfiehlt es sich oftmals ein Rechtsanwalt.
So eine "Zielvereinbarung" ist legitim.