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ok, gehen wir es im einzelnen durch:
ja, die waffe ist / war in deutschland verfügbar - allerdings nur eine relativ kleine stückzahl. derzeit sind auf einer entsprechenden auktionsplattform noch welche zu haben. der importeur hat keine mehr, es kommt aber nochmal eine kleine stückzahl aus der erstlieferung. danach ist erstmal wieder schwierig, da der prozess des exportierens vergleichsweise umständlich ist. die derzeit hohe nachfrage in usa tut ihr übriges, um die wahrscheinlichkeit für neue stücke zu reduzieren. der endpreis für den kunden lag für die enhanced version immerhin bei 3500€ - das wollen nicht viele zahlen.
ich unterstelle, dass die austauschbarkeit von teilen vorab geprüft wurde. der importeur ist nicht gerade die kleinste firma und das wäre das ganz kleine 1x1. wenn es also um einen bka-feststellungsbescheid geht, dann sicher nicht um einordnung als verbotene waffe / kriegswaffe sondern um die sportliche nutzung. aber mit 16,5" lauflänge (d.h. >42cm) und dem fehlen der anderen kriterien ist das aussehen für die sportliche nutzung egal. ein feststellungsbescheid kann also nur positiv ausfallen. auch wenn die waffe ganz klar anscheinswaffe ist (auf grund der 1:1-ähnlichkeit mit dem remington acr). langer rede kurzer sinn - nach meiner (ganz persönlichen) einschätzung ist das warten auf einen feststellungsbescheid überflüssig. da diese auch regelmäßig mal 2 jahre brauchen (das prozedere mit technischer begutachtung, länderumfrage, etc. dauert auch immer etwas).
deine nachfrage nach den wechselkalibern erstaunt mich etwas. als sachkundiger waffenbesitzer (so hab ich deine nachfrage jedenfalls verstanden) solltest du die regelung für den erwerb von wechselläufen kennen. da die derzeit zu erwerbende basiswaffe das kaliber .223rem hat, darfst du dementsprechend wechselläufe kaufen. bedürfnisfrei. andere (und es gibt z.b. mit dem 6,8 eben nur größere) nicht.
auf grund der derzeitigen gesetzgebung in den usa für den export und der zwangsweise begrenzten nachfrage aus deutschland heraus glaube ich nicht daran, dass in absehbarer zeit entsprechende wechselsysteme hier in deutschland verfügbar / lieferbar sind. wie gesagt, das nadelöhr ist die exportregelung der usa, nicht die erlaubnis zum import in deutschland (die relativ einfach zu erhalten als entsprechend berechtigter).